02.11.2020, 21:41
Hallo,
die KUA wurde lt. Handlungsempfehlung abgerechnet. Mit der Septberabrechnung wurden die Monate aufgerollt und richtig gestellt. Bei einigen Mitarbeitern kam aufgrund der Aufrollung eine Nachzahlung heraus, diese wurde bei der septemberabrechnung abgezogen.
Der arbeitgeber möchte nun für jene Mitarbeiter, die eine Nachzahlung hatten diesen Betrag übernehmen und mit der Oktoberabrechnung nachzahlen.
Wenn man so vorgeht, muss man irgendwas spezielles beachten?
Muss man die Beträge die man nachzahlen will, voll versteuern?
Vielen Dank
die KUA wurde lt. Handlungsempfehlung abgerechnet. Mit der Septberabrechnung wurden die Monate aufgerollt und richtig gestellt. Bei einigen Mitarbeitern kam aufgrund der Aufrollung eine Nachzahlung heraus, diese wurde bei der septemberabrechnung abgezogen.
Der arbeitgeber möchte nun für jene Mitarbeiter, die eine Nachzahlung hatten diesen Betrag übernehmen und mit der Oktoberabrechnung nachzahlen.
Wenn man so vorgeht, muss man irgendwas spezielles beachten?
Muss man die Beträge die man nachzahlen will, voll versteuern?
Vielen Dank