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Soll einen Lehrling anmelden, der bereits 26 Jahre alt ist.
Hab irgendwie im Hinterkopf, dass ein Lehrling, der das 18. Lebensjahr bei Lehrantritt bereits erreicht hat, den niedrigen Hilfsarbeiterlohn (LG7) bekommt.
Kann im angesprochenen KV dazu aber nichts finden.
Wo könnte das sonst stehen? In irgendeinem Gesetz?
Stufe ich diesen Lehrling genauso in die Beitragsgruppe B045 ein?
mfg
Walpurga Wendl
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Wenn der Kollektivvertrag keine höheren Lehrlingsentschädigungen für Personen regelt, die volljährig sind, dann gibt es auch keine höheren Lehrlingsentschädigungen.
Eine diesbezügliche Regelung wäre auch rechtlich problematisch ("Altersdiskriminierung" betreffend "junge Lehrlinge").
Es gibt allerdings eine Regelung, wonach die Überstundenentgelte derartiger Lehrlinge vom niedrigsten im Betrieb vereinbarten Facharbeiterlohn zu bemessen sind (§ 1 Abs. 1a KJBG).
Diesen Lehrling wird man in die Beschäftigtengruppe B045 sv-technisch einreihen müssen.
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Dem Lehrling wird laut Vereinbarung der Lohn für die LG7, das sind in etwa 1.900,00 brutto ausbezahlt. Das AMS fördert diesen Lehrling mit einem Zuschuss.
Wird dieser junge Mann trotz der hohen Lehrlingsentschädigung in B045 abgerechnet und das für die gesamte Lehrdauer von 2,5 Jahren (verkürzte Lehrzeit wegen Matura)?
mfg
Walpurga Wendl
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Wenn er Lehrling ist, dann ja.
Wieviel er bezahlt bekommt, ist dabei sekundär.
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Ja, er ist Lehrling.
Der Lehrvertrag ist bereits unterschrieben.
mfg
Walpurga Wendl