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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 49/2020
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 49/2020

Außeruniversitäre Forschung - KV-Abschluss per 1.1.2021

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden per 1. Jänner 2021 um 1,50 % erhöht. Rundungen werden auf den nächsten vollen Euro vorgenommen.
Lehrlingseinkommen:
Die Lehrlingseinkommen der Tabelle 1 werden per 1.Jänner 2021 für das 1. Lehrjahr auf EUR 700,00, für das 2. Lehrjahr auf EUR 900,00, für das 3. Lehrjahr auf EUR 1.100,00 und für das 4. Lehrjahr auf ERU 1.500,00 angehoben.
Die Lehrlingseinkommen der Tabelle 2 werden per 1. Jänner 2021 um 3 % erhöht. Rundungen werden auf den nächsten vollen Euro vorgenommen.
Gemäß § 20 zustehende SEG- und Schichtzulagen werden mit 1. Jänner 2021 um 1,50 % erhöht.
Die tatsächlich gebührenden Gehälter (Ist-Gehälter) werden per 1. Jänner 2021 um 1,5 % erhöht.


Rahmenrecht:

Life long learning gem. § 40 a ist in Zukunft ein integrierter und standardisierter Bestandteil des Entwicklungsgesprächs (in Vorbereitung auf die KV-Verhandlungen 2022 und die Evaluierung von § 40 a)
In § 16 Abs. 4 wird folgende lit. d) angefügt: Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die bereits seit 5 Jahren oder länger in der obersten Stufe einer Beschäftigungsgruppe eingestuft sind, nach Ablauf des 5 – Jahreszeitraumes gem. § 17 Abs. 8: Bildungsmaßnahme gem. § 40 a des Kollektivvertrages
Aufnahme der Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Forschung Austria“ (Gleichbehandlung der Anrechnung von Ausbildungs- und Vordienstzeiten aus Nicht-EU-Staaten mit jenen aus EU-Staaten), die 2020 COVID-19 -bedingt nicht getagt hat.



Brauindustrie - KV-Abschluss per 1.10.2020

Erhöhung der KV-Löhne und -Gehälter um 1,47%
Erhöhung der gewerblichen Lehrlingsentschädigungen lt. KV
Erhöhung der kaufmännischen Lehrlingsetschädigungen um 1,47 %
Günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht


Immobilienverwalter - KV-Abschluss per 1.1.2021

Die Mindestgehälter erhöhen sich in Verwendungsgruppe I um 2,90 % und in den Verwendungsgruppe II bis V um 1,45 %.
In mittelgroße Kapitalgesellschaften gilt Aufrechterhaltung der Überzahlung.
In großen Kapitalgesellschaften werden die IST-Gehälter in Verwendungsgruppe I um 2,90 % und in den Verwendungsgruppe II bis V um 1,45 % angehoben.
Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 1,45 %.
Erstmals wird eine um 25 % erhöhte Lehrlingstabelle II für Lehrlinge mit Matura für ab heuer beginnende Lehrverhältnisse eingeführt.
Erstmals gilt der Kollektivvertrag auch für PflichtpraktikantInnen, die damit Anspruch auf Bezahlung des Pflichtpraktikums (SchülerInnen 700,00 StudentInnen 1000,00) haben.
Neu ist der Anspruch auf drei Tage Sonderurlaub pro Jahr für begünstigt Behinderte
In mittelgroße Kapitalgesellschaften gilt Aufrechterhaltung der Überzahlung.


Österreichische Bundesforste - KV-Abschluss per 1.1.2021

Erhöhung der Löhne, Gehälter und Lehrlingseinkommen um 1,5 %
Im Dezember 2020 wird eine Corona-Prämie an alle Beschäftigten in der Höhe von € 300,00 ausbezahlt


Raiffeisen Ware Austria - KV-Abschluss per 1.1.2021

Die Gehälter und Lehrlingseinkommen werden mit 01.03.2021 um 1,5% erhöht.
Angestellte ohne Leistungsprämie erhalten eine Corona-Prämie in der Höhe von € 350,00, jene mit Leistungsprämie in der Höhe von € 100,00. Die Corona-Prämie ist noch im Dezember 2020 auszubezahlen.
Die DAZ und Biennien werden mit 1.3.2021 um 1,5% erhöht
Mit 1.1.2021 tritt das neue Verwendungsgruppenschema in Kraft


Telekom Austria AG (A1)

Erhöhung der Gehälter der Angestellten und BeamtInnen um 1,50 %
Die Pauschale für die Rufbereitschaft an Werktagen wurde auf € 31,00 pro Tag, bei Sonn- und Feiertagen auf € 54,00 erhöht
Überlassene Arbeitskräfte, die länger als 14 Jahre ununterbrochen A1 überlassen sind, werden im Laufe des Jahres 2021 übernommen.


Werbung und Marktkommunikation - KV-Abschluss per 1.1.2021

Mit Wirkung vom 1.1.2021 werden die Mindestgrundgehälter (§ 20) in allen Verwendungsgruppen um 1,50 % linear erhöht.
Es erfolgt die Rundung auf den nächsthöheren 10-Cent Betrag.
Die Lehrlingseinkommen (=Lehrlingsentschädigungen) werden mit 1.1.2021 ebenfalls um 1,50 % erhöht.
Die Tages- und Nächtigungsgelder (§ 4 Zusatz-KV) und die Nachtarbeitszulagen (§ 6) werden ab 1.1.2021 um 1,50 % erhöht.
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