16.12.2020, 09:40
Die Sonderbetreuungszeit 4.0 sowie die Verlegung der Angleichung der Kündigungsmodalitäten der Arbeiter/innen ans Angestelltengesetz haben den Weg ins Bundesgesetzblatt gefunden.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2020/131/20201215
Somit kann man ab heute (16.12.2020) aus praktischer Sicht einen Sonderbetreuungszeit-Anspruch geltend machen.
Zum Bundesgesetzblatt geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2020/131/20201215