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Covid-19-Prämie (Covid-19-Bonus) für Spätentschlossene - wie spät darf es denn sein?
#1
Covid-19-Prämie (Covid-19-Bonus) für Spätentschlossene - wie spät darf es denn sein?

In letzter Zeit häuften sich die Fragen dahingehend, ob man auch im Jahr 2021 noch für das Jahr 2020 eine abgabenfreie Covid-19-Prämie an Arbeitnehmer/innen auszahlen kann.

Von der Finanzverwaltung erhielt ich dazu heute den Hinweis, dass die Auszahlung nur noch bis zum 31.12.2020 möglich wäre. Lediglich dort, wo die Lohnverrechnung für den Kalendermonat Dezember 2020 in der ersten Jännerhälfte 2021 durchgeführt wird, ist eine abgabenbegünstigte Auszahlung noch bis 15. Jänner 2021 möglich.

Eine Ausbezahlung bis Mitte Februar 2021 im Aufrollwege für das Kalenderjahr 2020 darf von der Abgabenprüfung nicht entdeckt werden.
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#2
Sehr geehrter Herr Kurzböck!

Ist damit tatsächlich die Auszahlung an den Dienstnehmer gemeint oder genügt die Abrechnung Dezember, wenn die Auszahlung üblicherweise in der ersten Woche des Folgemonats bzw. bis zum 15. erfolgt?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Verena Liemberger
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#3
Der Zuflusszeitpunkt ist hier gemeint.

Wenn dieser bis 15. Jänner 2021 erfolgt, dann sollte es kein Problem sein.
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