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30.12.2020, 10:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.12.2020, 09:11 von Daniel.)
Guten Morgen,
was ist bei der Abrechnung zu beachten, wenn bei einer österreichischen Firma (kein Sitz im Tätigkeitsstaat der DN) eine in Deutschland
Wohnhafte Dienstnehmerin angemeldet wird. Beschäftigungsort ist auch in Deutschland - keine körperliche Anwesenheit in Ö
wird geringfügig für € 200,00 pro Monat angemeldet
Tätigkeit wie gesagt aus Deutschland aus
Vielen Dank für die Infos
lg und einen guten Rutsch
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Das hat mit österreichischer LV nichts zu tun.
Hier läuft die SV, das Steuer- und Arbeitsrecht, jeweils nach deutscher Rechtslage.
Möglicherweise ist in Ö eine Kommunalsteuer zu entrichten. Da müsste man sich aber die Sachverhaltsdetails ansehen.
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31.12.2020, 09:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.12.2020, 09:12 von Daniel.)
die Dienstenehmerin muss doch aber in Österreich über die ÖGK abgerechnet werden?
Firma sitzt ja in Österreich
Dienstnehmerin wohnt und arbeitet aus Deutschland aus
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Ich darf auf meine gegebene Antwort hinweisen, sonst aber auf die Möglichkeit, den Fall bei einem Berater oder einer Beraterin Ihrer Wahl im Detail abzuklopfen, da man grenzüberschreitende Sachverhalte empfohlenermaßen aufgrund der Komplexität und der Einzelfalllastigkeit im Detail klären sollte.
Es wäre umgekehrt genauso (Firma Sitz im Ausland, Beschäftigung und Wohnort in Österreich ==> SV: Ö, Lohnsteuer: Ö, Arbeitsrecht: Ö).