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In welchem Jahr ist der Umsatzersatz ertragsteuerlich zu berücksichtigen?
In dem Jahr, in dem er zugeflossen ist?
Oder ist hier auch abzugrenzen - also bei einem §5 Ermittler im Jahr 2020 zu berücksichtigen, und bei einem §4(3) Ermittler im Jahr 2021 wenn der Zufluss 2021 war?
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10.02.2021, 13:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.02.2021, 13:59 von sattler susanne.)
hmmm..... ja das ist so ein Thema
Einerseits gibt es ja den § 19 ESTG zeitliche Zuordnung von Einnahmen
Insbesondere wird das beim Fixkostenzuschuss (hier müssen ja die Aufwände neutralisiert werden) und beim Umsatzersatz interessant.
Würde aber meinen, dass diese beiden Vergütungen in das Entstehungsjahr gehören.
Bin mir aber auch noch nich ganz schlüssig bzw. habe ich mich bis jetzt noch nicht damit auseinander gesetzt.
LG
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Ja, hatte dazu vorige Woche ein Seminar.
Auch hier wurde erklärt, dass diese Zuschüsse in das Jahr gehören, für welche sie sind (auch beim EA-Rechner).
Aber vielleicht gibt es hier noch Änderungen (z.B. Wartungserlass).
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Umsatzersatz betreffend 2020 gehöhren ertragssteuerlich ins Jahr 2020
auch wenn sie erst 2021 zugeflossen sind
lg