18.03.2021, 15:48
Die Regelungen zum Kurzarbeitsbonus sind nun ONLINE.
Sie finden das umfangreiche (von mir mitgestaltete) FAQ-Protokoll hier:
https://www.bma.gv.at/Services/News/Coro...bonus.html
Beachten Sie bitte, dass der Kurzarbeitsbonus einer politischen Einigung entsprang (an der ich natürlich nicht beteiligt war) und dass meine Rolle jene war, diese für März 2021 abzurechnende Zusatzzahlung so rasch und einfach wie möglich in der Lohnverrechnung unterzubringen.
Der Bonus ist absolut kein "MUSS" und auch nur für Betriebe bestimmter Branchen möglich. Er muss zwingend noch im März 2021 in der LV abgerechnet werden (ev. auch im Aufrollwege: dann sagt man "für März 2021") und die dazugehörige Beihilfenaufstockung muss mit der AMS-März-Beihilfenabrechnung 2021 eingereicht werden. Dazu hat man insgesamt knapp 3 Monate Zeit (der 28.4. ist natürlich das Zieldatum, das kann aber - wie schon in der Vergangenheit auch - überschritten werden).
Sie finden das umfangreiche (von mir mitgestaltete) FAQ-Protokoll hier:
https://www.bma.gv.at/Services/News/Coro...bonus.html
Beachten Sie bitte, dass der Kurzarbeitsbonus einer politischen Einigung entsprang (an der ich natürlich nicht beteiligt war) und dass meine Rolle jene war, diese für März 2021 abzurechnende Zusatzzahlung so rasch und einfach wie möglich in der Lohnverrechnung unterzubringen.
Der Bonus ist absolut kein "MUSS" und auch nur für Betriebe bestimmter Branchen möglich. Er muss zwingend noch im März 2021 in der LV abgerechnet werden (ev. auch im Aufrollwege: dann sagt man "für März 2021") und die dazugehörige Beihilfenaufstockung muss mit der AMS-März-Beihilfenabrechnung 2021 eingereicht werden. Dazu hat man insgesamt knapp 3 Monate Zeit (der 28.4. ist natürlich das Zieldatum, das kann aber - wie schon in der Vergangenheit auch - überschritten werden).