10.04.2021, 10:02
Kündigung: Pensionierung DN
Muss der Urlaub vom DN vorher zur Gänze konsumiert werden oder können alle Ansprüche auch in Form einer Urlaubsersatzleistung abgegolten werden, ohne Ansprüche bei der Pension zu verlieren? Macht es dabei einen Unterschied, ob der DN geringfügig beschäftigt ist oder der Vollversicherung unterliegt?
Vielen Dank für die Hilfe.
Muss der Urlaub vom DN vorher zur Gänze konsumiert werden oder können alle Ansprüche auch in Form einer Urlaubsersatzleistung abgegolten werden, ohne Ansprüche bei der Pension zu verlieren? Macht es dabei einen Unterschied, ob der DN geringfügig beschäftigt ist oder der Vollversicherung unterliegt?
Vielen Dank für die Hilfe.