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Besteht auch dann der Anspruch auf Coronazuschüsse wenn in einzelnen Monaten starke Umsatzeinbrüche bestanden, diese jedoch im Verlauf des Jahres wieder ausgeglichen wurden? Oder dürfen hier wirklich einzelne Monate ganz unabhängig vom Jahresgesamtergebnis betrachtet werden?
Oder was ist mit jenen Fällen, die zb. in Monat 1 einen Umsatzeinbruch von 70% haben, im darauffolgenden Monat jedoch ein Plus von 50% haben?
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Danke für Ihre Rückmeldung.
Aber ist es tatsächlich völlig gleichgültig was außerhalb der jeweiligen Betrachtungszeiträume passiert?
Wenn ich im Betrachtungsmonat einen Rückgang von 80% habe spielt es also keine Rolle wenn es im Monat darauf ein Plus von 80% gibt?
Wenn es zwar in einzelnen Monaten zu deutlichen Umsatzrückgängen kommt jedoch im Jahresgesamtergebnis zu einem Plus gegenüber dem Vorjahr kommt, dann dürfen dennoch Zahlungen aus zb. dem Härtefallfond beantragt werden?
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Die Umsatzrückgänge müssen coronabedingt sein und der Klient muss selbst beschreiben, warum, auch wenn das Gesamtergebnis über dem Vorjahr liegt, einzelne Monate coronabedingt keine Umsätze aufweisen. Eine Rechnung nicht geschrieben zu haben rechtfertigt die Coronahilfen nicht.
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Als Ergänzung zur Stellungnahme von Bernadette:
Nur beim Bonus aus dem Ausfallsbonus ist es egal aus welchem Grund der Umsatzrückgang zustande gekommen ist.