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AK Fall Nachverrechnung
#1
Hallo zusammen - ich habe folgenden Fall - die AK fordert bis 2016 zurück eine Aufrollung bei einem Dienstnehmer aufgrund zu gering bezahlter Durchschnitte. Hier ist im Prinzip nichts dagegen zu halten. Im Zuge dessen haben wir aber festgestellt, dass derselbe Mitarbeiter um mehr als 1400,- zu viel an Sonderzahlung im Jahr 2016 bekommen hat. Kann ich dies aus ihrer Sicht dagegen halten und im Zuge einer Aufrollung berichtigen? Ob er dann noch was herausbekommt ist eine andere Frage. Vielen Dank.
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#2
Wenn für den Dienstnehmer klar erkennbar war, dass zuviel bezahlt wurde dann kann man das sicher zurückfordern, sofern noch nicht verjährt. Wenn das aber nicht klar erkennbar war, dann wird sich der Dienstnehmer auf Gutgläubigkeit berufen und dann wird das schwierig mit der Rückforderung. Was nicht heißt, das man es nicht versuchen kann.
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#3
Zur Information - Die AK hat den Fall aufgrund der Einrede des UZ eingestellt.
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