29.04.2021, 10:23
Liebe Gruppe:-)
Ich hätte eine Frage und zwar der Mitarbeiter würde vom 23.7 -22.9.2021 in Väterkarenz gehen.
Gleichzeitig während der Väterkarenz will er bei der Firma geringfügig beschäftigt sein.
Bei seinem Bestehenden DV hat er ein Firmenauto in dem ihm mtl. ca 800 Euro für den Sachbezug PKW angesetzt wird.
Er möchte den Firmenwagen während der Väterkarenz weiter benutzen.
Meine Frage dazu:
Früher war es immer so, dass die geringfügige Beschäftigung während der Karenz ein eigenständiges Dienstverhältnis darstellt –welches eigenständig betrachtet wird –der Sachbezug wäre bei seinem laufenden DV zu berücksichtigten – und hier beitragsfrei – da bei dem laufenden DV nur der Sachbezug weiterläuft.
Ich hatte einen anderen Fall beider Wiener GKK:
Laut Auskunft der Arbeiterkammer & Familienministerium Wien:
Arbeitsrechtlich muss ich nicht in Väterkarenz gehen um das einkommensabhängige Kindergeld zu beziehen. Lediglich im August müsste mein Gehalt auf die Geringfügigkeitsgrenze reduziert werden.
Für den Monat Juli und September sind keine Anpassungen notwendig. Auch ein neuer Dienstvertrag ist aufgrund fehlender Karenz nicht notwendig.
Auch ein Mitarbeiter bei der Wiener GKK (eigentlich gibt es ja nur mehr mehr die Österrr. Gebietskrankenkasse) hat mir dies auch bestätigt das es nicht notwendig ist ein 2 DV zu begründen sondern nur der 1 Monat im August beim bestehenden DV auf die max. geringf. Grenze heruntergesetzt werden muss.
Mein Frage : wie ich dies Sozialversicherungstechnisch richtig durchführen soll – 2 Dienstverhältnisse – beim 1 DV nur den Sachbezug beitragsfrei – und beim 2. DV geringfügig ab 23.7 – 22.9 – dann dürfte er in dieser Zeit nur geringfügig verdienen – kommt aber trotzdem monatsbetrachtet ja über die Geringfügigkeitsgrenze.
Oder sein bestehendes DV im August geringfügig heruntermelden und der Sachbezug im August wäre dann SV-beitragsfrei?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
LG
Ich hätte eine Frage und zwar der Mitarbeiter würde vom 23.7 -22.9.2021 in Väterkarenz gehen.
Gleichzeitig während der Väterkarenz will er bei der Firma geringfügig beschäftigt sein.
Bei seinem Bestehenden DV hat er ein Firmenauto in dem ihm mtl. ca 800 Euro für den Sachbezug PKW angesetzt wird.
Er möchte den Firmenwagen während der Väterkarenz weiter benutzen.
Meine Frage dazu:
Früher war es immer so, dass die geringfügige Beschäftigung während der Karenz ein eigenständiges Dienstverhältnis darstellt –welches eigenständig betrachtet wird –der Sachbezug wäre bei seinem laufenden DV zu berücksichtigten – und hier beitragsfrei – da bei dem laufenden DV nur der Sachbezug weiterläuft.
Ich hatte einen anderen Fall beider Wiener GKK:
Laut Auskunft der Arbeiterkammer & Familienministerium Wien:
Arbeitsrechtlich muss ich nicht in Väterkarenz gehen um das einkommensabhängige Kindergeld zu beziehen. Lediglich im August müsste mein Gehalt auf die Geringfügigkeitsgrenze reduziert werden.
Für den Monat Juli und September sind keine Anpassungen notwendig. Auch ein neuer Dienstvertrag ist aufgrund fehlender Karenz nicht notwendig.
Auch ein Mitarbeiter bei der Wiener GKK (eigentlich gibt es ja nur mehr mehr die Österrr. Gebietskrankenkasse) hat mir dies auch bestätigt das es nicht notwendig ist ein 2 DV zu begründen sondern nur der 1 Monat im August beim bestehenden DV auf die max. geringf. Grenze heruntergesetzt werden muss.
Mein Frage : wie ich dies Sozialversicherungstechnisch richtig durchführen soll – 2 Dienstverhältnisse – beim 1 DV nur den Sachbezug beitragsfrei – und beim 2. DV geringfügig ab 23.7 – 22.9 – dann dürfte er in dieser Zeit nur geringfügig verdienen – kommt aber trotzdem monatsbetrachtet ja über die Geringfügigkeitsgrenze.
Oder sein bestehendes DV im August geringfügig heruntermelden und der Sachbezug im August wäre dann SV-beitragsfrei?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
LG