08.06.2021, 16:30
Hallo,
ich hatte ewig nicht mehr mit dem KV zu tun. Reinigungskraft im Haushalt wird eingestellt (als Arbeiterin vermutlich).
Frage:
im Paragraf 6 heißt es: Den nicht unter das Haugehilfen- und Hausangestelltengesetz fallenden AN gebührt ein UZ, der gemäß §9 Abs. 2 HGHAng.G zu berechnen ist.
im HGHANG.G steht im Paragraf 9:
Dort steht bis 20 Jahre 2fach und über 20 Jahre = 2,5fache.
Ist das noch aktuell?
Oder habe ich inzwischen bei Neueintritten 1x WR + 1x UZ?
Weitere Bitte: wie lautet die richtige Tarifgruppe?
DANKE,
LG
Robert
ich hatte ewig nicht mehr mit dem KV zu tun. Reinigungskraft im Haushalt wird eingestellt (als Arbeiterin vermutlich).
Frage:
im Paragraf 6 heißt es: Den nicht unter das Haugehilfen- und Hausangestelltengesetz fallenden AN gebührt ein UZ, der gemäß §9 Abs. 2 HGHAng.G zu berechnen ist.
im HGHANG.G steht im Paragraf 9:
Dort steht bis 20 Jahre 2fach und über 20 Jahre = 2,5fache.
Ist das noch aktuell?
Oder habe ich inzwischen bei Neueintritten 1x WR + 1x UZ?
Weitere Bitte: wie lautet die richtige Tarifgruppe?
DANKE,
LG
Robert