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Abschlussprovision nach Beendigung DV
#1
Hello :-)

Ich hätte eine Frage ein Mitarbeiter ist per 30.6.2020 ausgetreten . Jetzt wurden die Projekte fertig abgeschlossen und er würde noch eine Abschlussprovision erhalten.

Zum Zeitpunkt des Austrittes stand dies natürlich noch nicht fest.

Würde dies so abrechnungstechnisch passen?

SV+BV gehört ins 2020 gerollt als  SV  laufend pflichtig. (Nachzahlung SV)
die Restlichen Abgaben gehören ins 2021 - Zuflussprinzip.
BMG LSt 1/5 frei und 4/5 pflichtig 

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Danke.

LG
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#2
Im Bereich der Lohnsteuer sehe ich keine Nachzahlung (also keine "Fünftelbegünstigung").

Die Fälligkeit ist im aktuellen Jahr gegeben, weshalb hier die Besteuerung als laufender Bezug vorzunehmen ist und zwar im Zuflusszeitpunkt der Provision.
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#3
Lieber Herr Kurzböck!

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Smile LG LV Brinnich
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