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Zusätzliche Überprüfungsmaßnahme betreffend Kurzarbeitsbeihilfen im Bundesgesetzblatt
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Zusätzliche Überprüfungsmaßnahme betreffend Kurzarbeitsbeihilfen im Bundesgesetzblatt verlautbart

Das CFPG (Covid-19-Prüfungsgesetz) kannte bis dato betreffend die Prüfung von Kurzarbeitsbeihilfen entweder die Prüfung im Rahmen der Lohnsteuerprüfung (§ 12), bei der die Kurzarbeitsförderung gemäß § 37b Abs. 7 und 9 AMSG als ein weiterer Prüfungsgegenstand ‚mitgeprüft‘ wird, oder die beauftragte Kurzarbeitsprüfung auf Weisung des Bundesministers für Finanzen (§ 13).

Mit Wirkung ab 1.7.2021 gibt es eine zusätzlichen Maßnahme, nämlich jene der ‚Überprüfung außerhalb der Lohnsteuerprüfung‘, wodurch ein weiteres, flexibleres Überprüfungsinstrument geschaffen wird.

Dieses Instrument entspricht aber nicht einer vollumfänglichen Außenprüfung, sondern ist auf Maßnahmen beschränkt, die einer Nachschau im Sinne des § 144 BAO entsprechen.

Zu Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 118/2021, ausgegeben am 30. Juni 2021) geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/118/20210630
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