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Ersatzruhe
#1
Liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage zum Thema Ersatzruhe.

Eine Mitarbeiterin mit einer Normalarbeitszeit von MO-FR 09:00-13:00 Uhr arbeitet ausnahmsweise an einem Sonntag 12 Stunden und hat jetzt Anspruch auf Ersatzruhe. Im Gesetz steht  dass sich die Wochenendruhe in der darauffolgenden Woche entsprechend verlängert und dass die Ersatzruhe auf die Wochenarbeitszeit anzurechnen ist.

Was bedeutet das jetzt konkret in diesem Fall? Das darauffolgende Wochenende beginnt am Freitag schon um 01:00 Uhr nachts, davon fallen die Stunden von 9 bis 13 Uhr in die Normalarbeitszeit und sind zu bezahlen und der Rest ist außerhalb der Normalarbeitszeit und bleibt unbezahlt?

Oder bedeutet dass jetzt, es müssen ihr 12 Stunden bezahlte Arbeitszeit gutgeschrieben werden, d.h. sie kann in der nächsten Woche 3 Tage zuhause bleiben?

Was ist richtig?

Vielen Dank im Voraus!
Lg
Mathias
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#2
Das bedeutet dann ganz einfach, dass sie dann ab Mittwoch der darauffolgenden Woche bezahlt arbeitsfrei hat.
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