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Achtung bei Betriebsveräußerung mit anschließender (geringfügiger) unselbständiger Beschäftigung - Hälftesteuersatz ist futsch
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Achtung bei Betriebsveräußerung mit anschließender (geringfügiger) unselbständiger Beschäftigung - Hälftesteuersatz ist futsch

https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/ak...156.html?2
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