22.09.2021, 12:45
Wesentlich beteiligte geschäftsführende Gesellschafter
BFG RV/7100343/2017 vom 17. August 2021
§ 22 Z 2 EStG 1988
§ 41 FLAG
1. Übt der zu mehr als 25% ("wesentlich") beteiligte Gesellschafter einer Rechtsanwalts-GmbH für mehrere Jahre die Geschäftsführung und die operative (anwaltliche) Tätigkeit der Gesellschaft aus, ist er in deren betrieblichen Organismus eingegliedert.
2. Die Vergütung, die er dafür erhält, fällt unter § 22 Z. 2 TS 2 EStG 1988 und unterliegt damit dem Dienstgeberbeitrag i.S.d. 41 FLAG 1967 (somit auch der Kommunalsteuer).
BFG RV/7100343/2017 vom 17. August 2021
§ 22 Z 2 EStG 1988
§ 41 FLAG
1. Übt der zu mehr als 25% ("wesentlich") beteiligte Gesellschafter einer Rechtsanwalts-GmbH für mehrere Jahre die Geschäftsführung und die operative (anwaltliche) Tätigkeit der Gesellschaft aus, ist er in deren betrieblichen Organismus eingegliedert.
2. Die Vergütung, die er dafür erhält, fällt unter § 22 Z. 2 TS 2 EStG 1988 und unterliegt damit dem Dienstgeberbeitrag i.S.d. 41 FLAG 1967 (somit auch der Kommunalsteuer).