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Mir ist - ehrlich gesagt - der Sachverhalt, der hier geschildert wird, nicht ganz klar.
Geht es darum, eine Pensionsabfindung bei laufender Beschäftigung zu beurteilen oder im Zuge beendeter Beschäftigung oder die Bezahlung der normalen Firmenpension?
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vielen Dank für die Rückmeldung:
Die Dienstnehmerin ist bereits in Regelpension, sie hat mit kurzer Unterbrechung wieder bei ihrem Dienstgeber angefangen und ist bis laufend noch bei diesem Dienstgeber der die Firmenpension ausbezahlt angemeldet. Von der Versicherung wird im November die Firmenpension an die Firma ausbezahlt - und diese überweist im November das Geld an die Dienstnehmerin.
Meine Frag ist jetzt: macht es einen Unterschied, ob Sie im November wenn die Firmenpension ausbezahlt wird Austritt, oder ist das egal?
Macht es einen Unterschied bei DB, DZ, Kommst ob Sie weiterarbeitet oder ob sie angemeldet bleibt. Ist DB,DZ, Kommst fällig
Macht es einen Unterschied bei der SV - bis zur Höchtsbemessung ob Austritt oder ob das Dienstverhältnis weiter geht? SV bis zur Höchstbemessung fällig?
Macht es einen Unterschied bzw. sind 6 % oder lt. Tarif zu bezahlen, da die Firmenpension in einem ausbezahlt wird, also nicht monatsweise/Quartal?
Vielen Dank
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Bedeutet dies, dass die Versicherungsanstalt an den Arbeitgeber das komplette Volumen ausbezahlt und er in weiterer Folge dieses komplett an die Arbeitnehmerin weiterleitet.
Ist dies dann tatsächlich eine Firmenpension (weil Versicherungsanstalt) und nicht um eine Erlebensversicherung?
Eine Firmenpension - wenn es sich um eine solche handelt - wird entweder monatlich ausbezahlt oder man hat von seinem Wahlrecht auf Abfindung Gebrauch gemacht und dann wird alles auf einmal bezahlt.
Ich muss ehrlich gestehen, dass die Sachverhaltsschilderung so ist, dass ich mich da mit einer Antwort lieber raushalten möchte, da wir das Thema möglicherweise noch weiter vertiefen müssten (ev. noch mit Dokumenten etc.), damit da nix schiefgeht.
Allerdings geht das in einem Fachforum nur bedingt bzw. gibt es auch manchmal Fälle, da kann man über das Fachforum ev. nicht so gut helfen, weil man noch einige Zweifelsfragen vom Sachverhalt ausräumen müsste.
Gehen wir - rein hypothetisch - davon aus, dass wir hier tatsächlich von einer Pension sprechen (es gibt auch einen Vertrag darüber nach dem Betriebspensionsgesetz), die als Einmalbetrag (als Pensionsabfindung) während aufrechter Beschäftigung abgegolten wird, so gilt:
1. In der SV hätten wir eine allgemeine Beitragsgrundlage (also SV-Pflicht als laufender Bezug), was man im Zuge der Auflösung der Beschäftigung (also als Beendigungsanspruch) vermeiden könnte.
2. Im Bereich der Lohnsteuer kann - für den Fall, dass Barwert dieser Pensionsabfindung den Betrag von € 12.900,00 nicht übersteigt - der Hälftesteuersatz angewandt. Falls der Barwert höher liegt, ist die gesamte Zahlung nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern.
3. Wenn sich die Dienstnehmerin schon in der Regelpension befindet, so entfallen DB und DZ ja von Haus aus, denn da müsste die Arbeitnehmerin schon 60 oder älter sein. Bleibt also nur noch die Kommunalsteuer. Die fällt im Falle der Fälligkeit bei aufrechter Beschäftigung an.