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Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende
#1
Guten Abend! Meine Klientin hatte 2020 Umsatzerlöse, Fixkostenzuschuss, Kurzarbeitsbeihilfe, Lockdown-Umsatzersatz und noch eine Versicherungsvergütung für einen Wasserschaden. Von welchem Betrag nehme ich in so einem Fall die Betriebsausgabenpauschale? Nur von den Umsatzerlösen, oder von allen Zuschüssen bzw. Versicherungsvergütung auch? Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. LG
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#2
Hallo!

Haben sie zu Ihrer Frage bereits eine Antwort / Informationen dazu bekommen. Meine Klientin hat im Jahr 2020 einen Umsatzersatz erhalten.

Besten Dank für Ihre Info,

LG
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#3
Ich hab´s so gemacht: Umsatzersatz gehört ja zum Umsatz und wird daher zur Basis für die Pauschalierung dazugerechnet. FKZ und Versicherungsvergütung sind Aufwandersatz bzw. Aufwandkürzung (darf zwar in KZ 9090, ist allerdings trotzdem Aufwandersatz) und werden nicht zur Basis für die Pauschalierung dazugerechnet.

LG Bernadette
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#4
Den Link finde ich ganz hilfreich (im unteren Viertel, bitte runter scrollen!)

https://www2.deloitte.com/at/de/blog/del...ehmer.html
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