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Wenn eine GmbH liquidiert werden soll, wie lange muss der Gewerbeschein aufrecht bleiben, ab wann kann der gewerberechtliche Geschäftsführer zurücktreten?
Vorwiegend hat sich die Frage gestellt, wie lange der gewerberechtl. Geschäftsführer bei der SVS versichert sein muss.
Hat hier vielleicht jemand Erfahrung damit?
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Die Gewerbeberechtigung kann zurückgelegt werden, sobald die GmbH keine gewerbliche Tätigkeit mehr entfaltet. Wenn im Rahmen der Liquidation z.B. ein Abverkauf stattfindet, liegt noch eine gewerbliche Tätigkeit vor.
In der GewO ist diesbezüglich (nur) festgelegt, dass die Gewerbeberechtigung jedenfalls mit dem Untergang der juristischen Person endet.
Da eine Liquidation außerhalb einer Insolvenz aber durchaus längere Zeit dauern kann, wäre es jedenfalls nicht gerechtfertigt, dass auch die Gewerbeberechtigung so lang aufrechterhalten werden muss.
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Vielen Dank für die Info!