13.11.2021, 13:49
A) Bergbau-Stahl, Fahrzeugindustrie, Gießereiindustrie, Metalltechnische Industrie, Nichteisenmetallindustrie – KV-Abschluss per 1.11.2021
Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter um 3,55 % rückwirkend mit 1. November
Erhöhung der Mindestlöhne und -Gehälter um 3 %
Die Zulagen werden um 3,55 % erhöht, die Aufwandsentschädigung um 2,5 %.
Zulage für die 2. Schicht: +100 Prozent (in Etappen bis November 2023)
Zulage für die 3. Schicht: +58,5 Prozent (in Etappen bis November 2027)
Lehrlingseinkommen: +6,74 Prozent (1. Lehrjahr), +4,27 Prozent (2. Lehrjahr), +5,61 Prozent (3. Lehrjahr), +5,63 Prozent (4. Lehrjahr)
B) Eisenbahnen - KV-Abschluss per 1.11.2021
Erhöhung der KV-Löhne und IST-Löhne um 3,7 %
Erhöhung der valorisierbaren Nebenbezüge um 3,7 %
Zwei-Jahres-Abschluss bei Lehrlingen per 1.12.2021:
Erhöhung in den technischen Lehrberufen im ersten Lehrjahr um rund 22 %; in kaufmännischen Lehrberufen um 25 %
C) Genossenschaftliche, gewerbliche und industrielle Molkereien und Käsereien – KV-Abschluss per 1.11.2021
Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne um + 2,7 %, plus Rundung auf den vollen Euro.
Erhöhung der Dienstalterszulagen um + 2,7 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 2,7 % auf den nächsten vollen Euro gerundet.
Erhöhung der Taggelder, Nachtgelder, Zehrgelder, des Rösselsprungs und Kassierfehlgeldes um + 2,7 %
D) Güterbeförderungsgewerbe (Angestellten-KV) KV-Abschluss per 1.1.2022
Durchschnittliche Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter von 3,60 %.
Einstiegsgehalt steigt um 5,10%.
Der Aufbau der Tabelle wird durch weitere Erhöhungen zwischen 5 % und 3,50 % gestaltet. Echte Vorrückungen werden damit sichtbar und ermöglichen wieder eine Gehaltsentwicklung.
Bei den oberen Gehältern der Gruppe 4 wird mit 2,20 % zumindest die durchschnittliche Inflation abgebildet.
Fahrplan zur Umsetzung eines Mindestgehaltes von Euro 1.700,00.
Vereinbarung zu Gesprächen um einen Reformprozess zur Weiterentwicklung des Kollektivvertrages einzuleiten.
Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter um 3,55 % rückwirkend mit 1. November
Erhöhung der Mindestlöhne und -Gehälter um 3 %
Die Zulagen werden um 3,55 % erhöht, die Aufwandsentschädigung um 2,5 %.
Zulage für die 2. Schicht: +100 Prozent (in Etappen bis November 2023)
Zulage für die 3. Schicht: +58,5 Prozent (in Etappen bis November 2027)
Lehrlingseinkommen: +6,74 Prozent (1. Lehrjahr), +4,27 Prozent (2. Lehrjahr), +5,61 Prozent (3. Lehrjahr), +5,63 Prozent (4. Lehrjahr)
B) Eisenbahnen - KV-Abschluss per 1.11.2021
Erhöhung der KV-Löhne und IST-Löhne um 3,7 %
Erhöhung der valorisierbaren Nebenbezüge um 3,7 %
Zwei-Jahres-Abschluss bei Lehrlingen per 1.12.2021:
Erhöhung in den technischen Lehrberufen im ersten Lehrjahr um rund 22 %; in kaufmännischen Lehrberufen um 25 %
C) Genossenschaftliche, gewerbliche und industrielle Molkereien und Käsereien – KV-Abschluss per 1.11.2021
Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne um + 2,7 %, plus Rundung auf den vollen Euro.
Erhöhung der Dienstalterszulagen um + 2,7 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 2,7 % auf den nächsten vollen Euro gerundet.
Erhöhung der Taggelder, Nachtgelder, Zehrgelder, des Rösselsprungs und Kassierfehlgeldes um + 2,7 %
D) Güterbeförderungsgewerbe (Angestellten-KV) KV-Abschluss per 1.1.2022
Durchschnittliche Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter von 3,60 %.
Einstiegsgehalt steigt um 5,10%.
Der Aufbau der Tabelle wird durch weitere Erhöhungen zwischen 5 % und 3,50 % gestaltet. Echte Vorrückungen werden damit sichtbar und ermöglichen wieder eine Gehaltsentwicklung.
Bei den oberen Gehältern der Gruppe 4 wird mit 2,20 % zumindest die durchschnittliche Inflation abgebildet.
Fahrplan zur Umsetzung eines Mindestgehaltes von Euro 1.700,00.
Vereinbarung zu Gesprächen um einen Reformprozess zur Weiterentwicklung des Kollektivvertrages einzuleiten.