15.11.2021, 22:07
OGH 10 ObS 123/21t vom 13.09.2021
§ 8 Abs. 1 KBGG
1. Kommt es während des Kinderbetreuungsgeldbezuges zu Zahlungen für Arbeitsleistungen, die noch vor der Kinderbetreuungsgeldzeit erbracht wurden, so muss unterschieden werden:
2. Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gilt ausschließlich das Zuflussprinzip (keine Abgrenzung möglich).
3. Bei selbständiger Tätigkeit ist hingegen eine Abgrenzung möglich: hier sind nur jene Einkünfte maßgeblich, die aus einer während des Anspruchszeitraumes (ganzer Monat, für den Kinderbetreuungsgeld zusteht) ausgeübten Tätigkeit stammen.
§ 8 Abs. 1 KBGG
1. Kommt es während des Kinderbetreuungsgeldbezuges zu Zahlungen für Arbeitsleistungen, die noch vor der Kinderbetreuungsgeldzeit erbracht wurden, so muss unterschieden werden:
2. Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gilt ausschließlich das Zuflussprinzip (keine Abgrenzung möglich).
3. Bei selbständiger Tätigkeit ist hingegen eine Abgrenzung möglich: hier sind nur jene Einkünfte maßgeblich, die aus einer während des Anspruchszeitraumes (ganzer Monat, für den Kinderbetreuungsgeld zusteht) ausgeübten Tätigkeit stammen.