10.12.2021, 17:46
A) Alkoholfreier Erfrischungsindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der KV Löhne um 2,85 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,85 %
Erhöhung der DAZ um 2,85 %
Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 2,85 %
Erhöhung der Zehrgelder um 2,85 %
Die euromäßigen Überzahlungen bleiben voll aufrecht.
B) Architekten und Ingenieurkonsulent*innen - KV-Abschluss per 1.1.2022
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter aller Beschäftigungsgruppen werden um 3,0 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Es wird empfohlen die bestehenden Überzahlungen bezogen auf den Kollektivvertrag vom 1.1.2021 in der euromäßigen Höhe aufrecht zu erhalten.
Die Lehrlingseinkommen werden um 3,0 % erhöht und kaufmännische Rauf ganze Euro aufgerundet.
Sämtliche Zulagen und das Trennungsgeld werden um 3,0 % erhöht.
C) Essig- und Essenzen und Spirituosengewerbe- KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der KV-Löhne um + 3,0 %
Erhöhung der Dienstalterszulagen um + 3,0 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 3,0 %
Erhöhung der Zehrgelder um + 3,0 %
Überzahlungen bleiben voll aufrecht
Verlängerung des Zusatz-KV’s betreffend der Überstunden (100 %) 11./12. Std./Tag bzw. 50. bis 60. Std./Woche
D) Forstarbeiter Privatwirtschaft - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der Löhne und des Lehrlingseinkommens der Anlage 1 und 2, sowie der motormanuelle Schlägerung um 2,8%
Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 2,2%
Textmäßige Anpassung durch Änderungen im Landarbeitsrecht
Besserstellungen von den jeweiligen Landarbeitsordnung in den Kollektivvertrag übernommen
Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen), handelt
E) Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der KV-Löhne in allen Lohngruppen um 3,0 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,0 %
F) Handelsarbeiter*innen - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der Löhne um durchschnittlich 2,80 %.
Erhöhung der Löhne der niedrigste Lohngruppe um 3,51 %.
Erhöhung der Zulagen.
Für alle neuen Arbeitsverhältnisse ab Jänner 2022 werden verpflichtend bis zu drei Jahre Vordienstzeit berücksichtigt.
G) Konditor*innen OÖ - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der KV-Löhne und Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 2,98 %
Zwei Lohnkategorien wurden überproportional erhöht → € 1.500,- Mindestlohn erreicht
Aufrundung der Monatslöhne auf volle Euro-Beträge
H) Personenbeförderungsgewerbe (Taxi und Mietwagen) - KV-Abschluss per 1.1.2022
Die KV-Löhne werden um 3,7 % angehoben.
I) Öffentlicher Dienst - Abschluss per 1.1.2022
Die Gehälter steigen mit 1.1.2022 zwischen 3,22 - 2,91 %.
Vergütungen sowie Zulagen werden um 3,0 % erhöht.
J) Sozialwirtschaft Österreich - Abschluss per 1.1.2022
Im Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich SWÖ wurde im Frühjahr 2020 ein dreijähriger Abschluss durchgesetzt. Im dritten Jahr dieses Abschlusses kommt ab 1. Jänner 2022 die Einführung der generellen 37-Stunden-Woche. Hier eine Kurzfassung der getroffenen Anpassungen:
Verankerung des Grundstundenteilers im KV
Klarstellung zum 24. und 31. Dezember
Klarstellung bei der Durchrechnung von 2 Monaten (Vereinbarung, Beginn des Durchrechnungszeitraumes)
Klarstellung, dass auch in der Durchrechnung Überstunden anfallen können, und dass diese abzugelten sind
Klarstellung bei der Nachtarbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft und bei der Wochen(end)ruhe
Aufnahme der Rufbereitschaft beim Dienstplan
Überarbeitung der Bestimmungen über die Karenz
Ausweitung der Bestimmungen nach dem KA-AZG auf ÄrztInnen
Volle Erziehung: Klarstellung, dass Feiertage gelten
K) Süßwarenindustrie - Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der KV-Löhne um 3,0 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr um 20,9%
1. Lehrjahr Tabelle I: € 900,- / 1. Lehrjahr Tabelle II: € 1.035,00
Erhöhung der Dienstalterszulagen um 3,0 %
Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
L) Textilgewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022
+ 2,7 % Mindestlöhne
+ 2,7 % Lehrlingseinkommen
+ 2,7 % Zulagen, Zuschläge und Prämien
+ Redaktionelle Anpassungen im RKV-Text
M) Textilreinigergewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022
+ 2,55 % Mindestlöhne
+ IST-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung
+ 2,55 % Lehrlingseinkommen
+ Redaktionelle Anpassungen im RKV-Text
N) Vulkaniseur*innen - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der Löhne und Zulagen um 2,9 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,9 %
Erhöhung der KV Löhne um 2,85 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,85 %
Erhöhung der DAZ um 2,85 %
Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 2,85 %
Erhöhung der Zehrgelder um 2,85 %
Die euromäßigen Überzahlungen bleiben voll aufrecht.
B) Architekten und Ingenieurkonsulent*innen - KV-Abschluss per 1.1.2022
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter aller Beschäftigungsgruppen werden um 3,0 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Es wird empfohlen die bestehenden Überzahlungen bezogen auf den Kollektivvertrag vom 1.1.2021 in der euromäßigen Höhe aufrecht zu erhalten.
Die Lehrlingseinkommen werden um 3,0 % erhöht und kaufmännische Rauf ganze Euro aufgerundet.
Sämtliche Zulagen und das Trennungsgeld werden um 3,0 % erhöht.
C) Essig- und Essenzen und Spirituosengewerbe- KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der KV-Löhne um + 3,0 %
Erhöhung der Dienstalterszulagen um + 3,0 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 3,0 %
Erhöhung der Zehrgelder um + 3,0 %
Überzahlungen bleiben voll aufrecht
Verlängerung des Zusatz-KV’s betreffend der Überstunden (100 %) 11./12. Std./Tag bzw. 50. bis 60. Std./Woche
D) Forstarbeiter Privatwirtschaft - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der Löhne und des Lehrlingseinkommens der Anlage 1 und 2, sowie der motormanuelle Schlägerung um 2,8%
Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 2,2%
Textmäßige Anpassung durch Änderungen im Landarbeitsrecht
Besserstellungen von den jeweiligen Landarbeitsordnung in den Kollektivvertrag übernommen
Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen), handelt
E) Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der KV-Löhne in allen Lohngruppen um 3,0 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,0 %
F) Handelsarbeiter*innen - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der Löhne um durchschnittlich 2,80 %.
Erhöhung der Löhne der niedrigste Lohngruppe um 3,51 %.
Erhöhung der Zulagen.
Für alle neuen Arbeitsverhältnisse ab Jänner 2022 werden verpflichtend bis zu drei Jahre Vordienstzeit berücksichtigt.
G) Konditor*innen OÖ - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der KV-Löhne und Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 2,98 %
Zwei Lohnkategorien wurden überproportional erhöht → € 1.500,- Mindestlohn erreicht
Aufrundung der Monatslöhne auf volle Euro-Beträge
H) Personenbeförderungsgewerbe (Taxi und Mietwagen) - KV-Abschluss per 1.1.2022
Die KV-Löhne werden um 3,7 % angehoben.
I) Öffentlicher Dienst - Abschluss per 1.1.2022
Die Gehälter steigen mit 1.1.2022 zwischen 3,22 - 2,91 %.
Vergütungen sowie Zulagen werden um 3,0 % erhöht.
J) Sozialwirtschaft Österreich - Abschluss per 1.1.2022
Im Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich SWÖ wurde im Frühjahr 2020 ein dreijähriger Abschluss durchgesetzt. Im dritten Jahr dieses Abschlusses kommt ab 1. Jänner 2022 die Einführung der generellen 37-Stunden-Woche. Hier eine Kurzfassung der getroffenen Anpassungen:
Verankerung des Grundstundenteilers im KV
Klarstellung zum 24. und 31. Dezember
Klarstellung bei der Durchrechnung von 2 Monaten (Vereinbarung, Beginn des Durchrechnungszeitraumes)
Klarstellung, dass auch in der Durchrechnung Überstunden anfallen können, und dass diese abzugelten sind
Klarstellung bei der Nachtarbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft und bei der Wochen(end)ruhe
Aufnahme der Rufbereitschaft beim Dienstplan
Überarbeitung der Bestimmungen über die Karenz
Ausweitung der Bestimmungen nach dem KA-AZG auf ÄrztInnen
Volle Erziehung: Klarstellung, dass Feiertage gelten
K) Süßwarenindustrie - Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der KV-Löhne um 3,0 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr um 20,9%
1. Lehrjahr Tabelle I: € 900,- / 1. Lehrjahr Tabelle II: € 1.035,00
Erhöhung der Dienstalterszulagen um 3,0 %
Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
L) Textilgewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022
+ 2,7 % Mindestlöhne
+ 2,7 % Lehrlingseinkommen
+ 2,7 % Zulagen, Zuschläge und Prämien
+ Redaktionelle Anpassungen im RKV-Text
M) Textilreinigergewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022
+ 2,55 % Mindestlöhne
+ IST-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung
+ 2,55 % Lehrlingseinkommen
+ Redaktionelle Anpassungen im RKV-Text
N) Vulkaniseur*innen - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der Löhne und Zulagen um 2,9 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,9 %