21.12.2021, 21:53
Vorgehensweise bei Ablehnung des Begehrens (weil der Trinkgeldersatz nicht gewählt wurde)
Die Richtlinienänderung, mit der die Sanierung der (wegen Nichtankreuzen der Trinkgeldersatzregelung) abgelehnten KUA-Begehren beschlossen wurde, ist heute mit Rundlaufbeschluss des Verwaltungsrates erfolgt (vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigungen der zuständigen Ministerien):
Wird ein rechtzeitig eingebrachtes Begehren wegen Nichtzustimmung einer zuständigen kollektivvertragsfähigen Körperschaft abgelehnt, so kann das Unternehmen binnen zwei Wochen ab Zustellung der Ablehnung ein neues nachgebessertes Begehren unter Wahrung des ursprünglichen Beginndatums des Kurzarbeitsprojektes einreichen.
Das AMS wird die Unternehmen über die Einwände der Gewerkschaft informieren, so dass die Unternehmen den Grund der Ablehnung wissen und ihnen ermöglicht wird, fristwahrend ein neuerliches Begehren einzubringen.
Die Richtlinienänderung, mit der die Sanierung der (wegen Nichtankreuzen der Trinkgeldersatzregelung) abgelehnten KUA-Begehren beschlossen wurde, ist heute mit Rundlaufbeschluss des Verwaltungsrates erfolgt (vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigungen der zuständigen Ministerien):
Wird ein rechtzeitig eingebrachtes Begehren wegen Nichtzustimmung einer zuständigen kollektivvertragsfähigen Körperschaft abgelehnt, so kann das Unternehmen binnen zwei Wochen ab Zustellung der Ablehnung ein neues nachgebessertes Begehren unter Wahrung des ursprünglichen Beginndatums des Kurzarbeitsprojektes einreichen.
Das AMS wird die Unternehmen über die Einwände der Gewerkschaft informieren, so dass die Unternehmen den Grund der Ablehnung wissen und ihnen ermöglicht wird, fristwahrend ein neuerliches Begehren einzubringen.