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Elternteilzeit
#1
Hallo,
wenn man mit einer DN einen unbezahlten urlaub (1 jahr) direkt im anschluss an die karenz vereinbart, hat sie dann anspruch auf elternteilzeit?

Vielen Dank
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#2
Ich formuliere es ein wenig anders:

der beschriebene Fall ist für sich genommen kein Grund, seinen Anspruch auf Elternteilzeit zu verlieren. Ob insgesamt ein Anspruch besteht oder bestanden hat, muss man dann noch überprüfen.
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