15.02.2022, 21:31
Ökosoziales Steuerreformgesetz im Bundesgesetzblatt verlautbart
Mit BGBl. I Nr. 12/2022, ausgegeben am 14.02.2022, kam nun das Ökosoziale Steuerreformgesetz zu Verlautbarungsehren:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/12/20220214
Wurde noch in Pressekonferenzen im Herbst 2021 verlautbart, dass ab 1. Juli 2022 der Steuersatz der zweiten Tarifstufe von 35 auf 30 % abgesenkt würde, stellte man danach offenbar fest, dass das, was man verkündet hatte, gar nicht machbar wäre und dass unser neuer Stufenbau der Rechtsordnung (Pressekonferenz - Verfassung - Gesetz.....) durchaus ausbaufähig ist.
Das diesbezügliche Sanierungsprogramm sieht nun vor, dass die Tarifabsenkungen verteilt auf drei Kalenderjahre erfolgen: heuer sinkt der Steuersatz der zweiten Tarifstufe von 35 % auf 32,5 % und nächstes Jahr von 32,5 % auf 30 %, während die dritte Tarifstufe zusätzlich nächstes Jahr von 42 % auf 41 % gesenkt wird und im Jahr 2024 dann auf 40 %. Wir brauchen also nicht weniger als insgesamt drei neue Lohnsteuertabellen hintereinander.
Die Softwarehäuser werden in den kommenden Woche die Updates diesbezüglich an die Anwender*innen übermitteln (es sei ihnen an dieser Stelle für den heroischen Einsatz gedankt). Es wurde eine Aufrollverpflichtung dafür bis Ende Mai 2022 ins Gesetz aufgenommen (wieder mit Ausnahme jener, die bereits ausgeschieden sind sowie mit Ausnahme der "Aktiven", die heuer bereits vom Krankenversicherungsträger Krankengeld erhielten; wenn man trotzdem rollt: wen kümmert`s?). Diese Aufrollverpflichtung betrifft übrigens auch die Pensionist*innen, da ja die Pensionistenabsetzbeträge ebenfalls abgesenkt wurden.
Der Familienbonus PLUS wird mit Wirkung ab 1.7.2022 angehoben werden. Ob man die indexierten Beträge für die Kinder, die im Ausland leben, als "Show-Effekt" anpasst, bleibt abzuwarten, weil ja der "Chefgutachter" des EuGH schon ausgesprochen hat, was hierzulande schon im Jahr 2018 die Spatzen von den Dächern gepfiffen hatten, nämlich, dass eine derartige Regelung vor dem EuGH nicht halten wird. Somit wird das Europäische Höchstgericht spätestens im Herbst diesen Jahres erneut dem Staate Österreich eine rechtliche Schlappe zufügen (diese Regelungen halten irgendwie sehr "kurz").
Um die Bevölkerung zu beruhigen, hat man an den Schrauben der Neuwahlen, äh: Negativsteuer gedreht (Anhebung des Zuschlages zum Verkehrsabsetzbetrages sowie der Pensionistenabsetzbeträge rückwirkend mit 1. Jänner 2021).
Desweiteren wird der Kindermehrbetrag mit Wirkung ab dem Veranlagungsjahr 2022 leicht verbessert (aber dadurch nicht weniger unverständlich).
Die HR-Abteilungen werden vermutlich mit der neu geschaffenen Steuerfreiheit für Arbeitnehmergewinnbeteiligungen wieder auf Trab gehalten werden. Allerdings gibt es bei dieser Neuerung wieder jede Menge Tretminen, die es aufzuspüren gilt (frei nach dem Motto: wer mit dem Staate speist, braucht dazu einen langen Löffel).
Wer sein Eigenheim auf "klimatauglich" herausputzen möchte, kann dies unter Inanspruchnahme eines neuen Sonderausgabetatbestand tun, der irgendwie an die "Wohnraumsanierung" erinnert (nicht nur wegen des Mogelpackungseffekts; die Schlagworte hier lauten: Bundesförderung, Transparenzdatenbank, 5-Jahre-Verteilung eines bescheidenen Betrages und Kopfschmerzen).
Unvergessen bleiben die mit 30.12.2021 verlautbarten Änderungen im Bundesgesetzblatt betreffend Neubewertung von Pendlerpauschale und Zuschlägen nach § 68 EStG 1988-Entgelten für - sagen wir - Covid-19-bedingte Änderungen rückwirkend für zwei Kalendermonate (November und Dezember 2021), die nun auch noch vor der Lohnzettelübermittlung Ende Februar 2022 für unnötige hektische Betriebsamkeit sorgen wie dies auch die Last-Minute-Verlautbarung der Corona-Prämienmöglichkeit tat.
Achja und auch heuer ist der Job der Personalverrechnung wieder ein Mangelberuf. Ich komme einfach nicht drauf, warum. Auch die Personalverrechnung selber wünscht sich gutes Personal und hofft ev. auch auf die nächste Möglichkeit, der Politik (also dem Personal) an der Wahlurne alsbald "Danke" sagen zu dürfen.
Mit BGBl. I Nr. 12/2022, ausgegeben am 14.02.2022, kam nun das Ökosoziale Steuerreformgesetz zu Verlautbarungsehren:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/12/20220214
Wurde noch in Pressekonferenzen im Herbst 2021 verlautbart, dass ab 1. Juli 2022 der Steuersatz der zweiten Tarifstufe von 35 auf 30 % abgesenkt würde, stellte man danach offenbar fest, dass das, was man verkündet hatte, gar nicht machbar wäre und dass unser neuer Stufenbau der Rechtsordnung (Pressekonferenz - Verfassung - Gesetz.....) durchaus ausbaufähig ist.
Das diesbezügliche Sanierungsprogramm sieht nun vor, dass die Tarifabsenkungen verteilt auf drei Kalenderjahre erfolgen: heuer sinkt der Steuersatz der zweiten Tarifstufe von 35 % auf 32,5 % und nächstes Jahr von 32,5 % auf 30 %, während die dritte Tarifstufe zusätzlich nächstes Jahr von 42 % auf 41 % gesenkt wird und im Jahr 2024 dann auf 40 %. Wir brauchen also nicht weniger als insgesamt drei neue Lohnsteuertabellen hintereinander.
Die Softwarehäuser werden in den kommenden Woche die Updates diesbezüglich an die Anwender*innen übermitteln (es sei ihnen an dieser Stelle für den heroischen Einsatz gedankt). Es wurde eine Aufrollverpflichtung dafür bis Ende Mai 2022 ins Gesetz aufgenommen (wieder mit Ausnahme jener, die bereits ausgeschieden sind sowie mit Ausnahme der "Aktiven", die heuer bereits vom Krankenversicherungsträger Krankengeld erhielten; wenn man trotzdem rollt: wen kümmert`s?). Diese Aufrollverpflichtung betrifft übrigens auch die Pensionist*innen, da ja die Pensionistenabsetzbeträge ebenfalls abgesenkt wurden.
Der Familienbonus PLUS wird mit Wirkung ab 1.7.2022 angehoben werden. Ob man die indexierten Beträge für die Kinder, die im Ausland leben, als "Show-Effekt" anpasst, bleibt abzuwarten, weil ja der "Chefgutachter" des EuGH schon ausgesprochen hat, was hierzulande schon im Jahr 2018 die Spatzen von den Dächern gepfiffen hatten, nämlich, dass eine derartige Regelung vor dem EuGH nicht halten wird. Somit wird das Europäische Höchstgericht spätestens im Herbst diesen Jahres erneut dem Staate Österreich eine rechtliche Schlappe zufügen (diese Regelungen halten irgendwie sehr "kurz").
Um die Bevölkerung zu beruhigen, hat man an den Schrauben der Neuwahlen, äh: Negativsteuer gedreht (Anhebung des Zuschlages zum Verkehrsabsetzbetrages sowie der Pensionistenabsetzbeträge rückwirkend mit 1. Jänner 2021).
Desweiteren wird der Kindermehrbetrag mit Wirkung ab dem Veranlagungsjahr 2022 leicht verbessert (aber dadurch nicht weniger unverständlich).
Die HR-Abteilungen werden vermutlich mit der neu geschaffenen Steuerfreiheit für Arbeitnehmergewinnbeteiligungen wieder auf Trab gehalten werden. Allerdings gibt es bei dieser Neuerung wieder jede Menge Tretminen, die es aufzuspüren gilt (frei nach dem Motto: wer mit dem Staate speist, braucht dazu einen langen Löffel).
Wer sein Eigenheim auf "klimatauglich" herausputzen möchte, kann dies unter Inanspruchnahme eines neuen Sonderausgabetatbestand tun, der irgendwie an die "Wohnraumsanierung" erinnert (nicht nur wegen des Mogelpackungseffekts; die Schlagworte hier lauten: Bundesförderung, Transparenzdatenbank, 5-Jahre-Verteilung eines bescheidenen Betrages und Kopfschmerzen).
Unvergessen bleiben die mit 30.12.2021 verlautbarten Änderungen im Bundesgesetzblatt betreffend Neubewertung von Pendlerpauschale und Zuschlägen nach § 68 EStG 1988-Entgelten für - sagen wir - Covid-19-bedingte Änderungen rückwirkend für zwei Kalendermonate (November und Dezember 2021), die nun auch noch vor der Lohnzettelübermittlung Ende Februar 2022 für unnötige hektische Betriebsamkeit sorgen wie dies auch die Last-Minute-Verlautbarung der Corona-Prämienmöglichkeit tat.
Achja und auch heuer ist der Job der Personalverrechnung wieder ein Mangelberuf. Ich komme einfach nicht drauf, warum. Auch die Personalverrechnung selber wünscht sich gutes Personal und hofft ev. auch auf die nächste Möglichkeit, der Politik (also dem Personal) an der Wahlurne alsbald "Danke" sagen zu dürfen.