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Krankenstand und Covid
#1
Eine Frage eines NÖBBC Mitglieds

DN seit Dezember in Krankenstand, kein Entgeltanspruch mehr. Jetzt mit Covid-19 in Quarantäne. Lebt der Entgeltanspruch für diesen Zeitraum wieder auf?
 
Danke 
Günter Hendrich
Ich würde mich über eine Antwort freuen, lieben Gruß
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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#2
Eines vorweg: diese Frage ist rechtlich nicht geklärt und wird ev. eines Tages im Rahmen von "Verfahren" geklärt werden müssen.

Interpretiert man aber die Bestimmungen des § 32 Abs. 1 Epidemiegesetz ("dadurch ein Verdienstentgang eingetreten.....) sowie § 32 Abs. 4 Epidemiegesetz (regelmäßiges Entgelt IM SINNE DES Entgeltsfortzahlungsgesetz), so könnte man sich zu Recht auf die Tatsache berufen, dass ja kein Verdienstentgang nun eintritt, weil der Arbeitnehmer ohnedies schon im entgeltsfreien "Zustand" ist.

Somit hätte ich persönlich den Anspruch verneint.

Aber meine Gedanken werden von der zuständigen Behörde (mangels Datenverknüpfungsmöglichkeit) vermutlich nicht angewandt werden können und bleibt daher eine Entgeltsfortzahlung wohl auch praktisch rückerstattungstauglich. Man müsste in diesem Fall aber auch die ÖGK davon verständigen, damit für diese Zeit das Krankengeld eingestellt wird und danach wieder weiterläuft.

Aber Rechtsanspruch auf Verdienstentgangsentschädigung besteht meiner Ansicht nach in diesem Fall nicht.
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#3
Wenn jemand meine Rechtsposition interessiert, die ich auch der WKO mitgeteilt habe:
  • Auf einer WKO-Seite war undifferenziert zu lesen, dass während der Zeit der Quarantäne der Krankenstand unterbrochen und auch in diesem Fall (Nullphase) im Quarantänezeitraum volle Entgeltfortzahlung zu leisten wäre.
    Diese Ausführungen hat die WKO nach einem Telefonat von der Homepage genommen, aber (soweit überblickt) noch nichts Neues publiziert.
  • Eine in der Praxis gelebte Lösung in einem ähnlichen Fall ist das Thema des Feiertages im Krankenstand. Hier wird ja auch der "Rechtsgrund" der Entgeltfortzahlung vorrangig im Feiertag gesehen (der schon vorher im Kalender gestanden ist). Hinsichtlich Zusammentreffen von Krankenstand und Quarantäne wird die Quarantäne und das EpiG als "vorrangig" angesehen.
  • Das Thema "Nullphase im Krankenstand" wird in der Praxis der Feiertagsbehandlung dann so gelebt, dass auch die Entgeltfortzahlung am Feiertag null ist.
  • Dieser Gedanke ist m.E. verallgemeinerungsfähig, noch dazu, wo ja im EpiG auf das EFZG verwiesen wird ...
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