28.03.2022, 16:54
in der lt. Ausgabe Wiku 4u5 gab es einen Hinweis bzgl. Personal in Impf- und Teststraßen:
In den FAQ zur steuerlichen Beurteilung bzgl. diesen Personen steht,
unter 5. dass der steuerpflichtige Teil der Aufwandsentschädigung zu den betrieblichen Einkünften zählt....
unter 6. dass der Auftraggeber - in der Regel - eine Mitteilung nach § 109a EStG zu machen hätte
ich habe nun einen Fall (eigentlich schon 2), wo das Land NÖ einen normalen Lohnzettel gemeldet hat - kann das stimmen? Wie oder wo wäre dann der steuerfreie Teil einzutragen?
danke
In den FAQ zur steuerlichen Beurteilung bzgl. diesen Personen steht,
unter 5. dass der steuerpflichtige Teil der Aufwandsentschädigung zu den betrieblichen Einkünften zählt....
unter 6. dass der Auftraggeber - in der Regel - eine Mitteilung nach § 109a EStG zu machen hätte
ich habe nun einen Fall (eigentlich schon 2), wo das Land NÖ einen normalen Lohnzettel gemeldet hat - kann das stimmen? Wie oder wo wäre dann der steuerfreie Teil einzutragen?
danke