Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
USt Kleinunternehmer
#1
Einen schönen guten Tag!
Ich habe folgende Fall und hätte gerne Eure Meinung bzw. Euer Fachwissen abgefragt:

Eine Klientin ist seit Jahren USt-Kleinunternehmerin, im Jahr 2019 hat sie jedoch erstmals die Grenze von (netto) € 30.000,00 überschritten, lag jedoch mit dem Umsatz noch innerhalb der 15%igen Toleranzgrenze - daher keine USt-Pflicht.

Im Jahr 2020 hat sie jedoch wieder die Kleinunternehmergrenze überschritten. Das Finanzamt möchte nun von ihr eine Verzichtserklärung (Option zur Regelbesteuerung U12). Die Klientin weiß aber, dass sie im Jahr 2022 die Kleinunternehmergrenze nicht überschreiten wird und wäre gerne wieder Kleinunternehmerin.
Wenn sie also ab dem Jahr 2020 die Verzichtserklärung abgibt dann ist sie auf jeden Fall 5 Jahre daran gebunden.

Was aber passiert, wenn sie keine Verzichtserklärung abgibt, dann kann sie mM nach im Jahr 2022 wieder Kleinunternehmerin sein !?!
Für die Jahre 2020+2021 muss sie auf jeden Fall die USt an das Finanzamt abführen (abzüglich der Vorsteuer für ihre Ausgaben).

Gehe ich recht in der Annahme, dass sie im Jahr 2022 wieder Kleinunternehmerin sein kann wenn sie keine Verzichtserklärung abgibt?
Zitieren
#2
Lag sie im Jahr 2020 auch über der Toleranzgrenze?

Einmal in fünf Jahren darf die Grenze um max. 15 % überschritten werden. Für den Zeitraum nach 1.1.2020 gilt die Ausnahme, dass diese Toleranzregel auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die vor dem 1.1.2020 gültige Toleranzgrenze innerhalb der vorangegangenen vier Jahre bereits einmal ausgenutzt wurde.
Zitieren
#3
Ja, im Jahr 2020 waren die Umsätze auch höher und lagen über der Toleranzgrenze.

Mir geht es gar nicht darum, ob im Jahr 2019+2020 USt bezahlt werden muss - das steht sowieso fest.
Die Frage ist, kann sie in den Folgejahren, wenn die Kleinunternehmergrenze wieder unterschritten wird, ust-frei bleiben?
Zitieren
#4
Ich frage mich warum das Finanzamt überhaupt nach einem Regelbesteuerungsantrag verlangt, wenn die Grenze überschritten wird.
Laut USt-Richtlinien würde diese jedoch keine Rechtswirkung entfalten, wenn die Grenzen sowieso überschritten wurden. Damit wird auch die Bindungswirkung nicht ausgelöst (aktuelle Version Beispiele bis Seite 325).

Ich stimme dir zu, dass sie bei Unterschreiten der Umsatzgrenzen wieder automatisch Kleinunternehmerin ist sofern sie nicht darauf verzichtet.
Zitieren
#5
Hallo Verena,

danke für Deine Antwort.

Was meinst Du mit "(aktuelle Version Beispiel bis Seite 325)"?
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste