09.06.2022, 08:00
Liebe Forumsteilnehmer,
im KV für Werbung- und Marktkommunikation stehen als Auszahlungstermine für 13. und 14. Monatsgehalt "Am 1. Juli ...50 % des 13. und 50 % des 14. Monatsgehaltes auszuzahlen".
Und weiter: "Den während des Kalenderjahres eintretenden oder austretenden ... gebührt der aliquote Teil ... entsprechend der im Kalenderjahr zurückgelegten Dienstzeit."
Demnach ist einem am 1.6. eingetretenen DN am 1.7. 50 % eines zwölftels von UZ und WR auszuzahlen. Also bei Brutto 2.400,00 wären das 50% von 2.400/12 x 2.
Korrekt?
Wie ist hier die gängige Praxis?
Beste Grüße
Alexander Pfeiffer
im KV für Werbung- und Marktkommunikation stehen als Auszahlungstermine für 13. und 14. Monatsgehalt "Am 1. Juli ...50 % des 13. und 50 % des 14. Monatsgehaltes auszuzahlen".
Und weiter: "Den während des Kalenderjahres eintretenden oder austretenden ... gebührt der aliquote Teil ... entsprechend der im Kalenderjahr zurückgelegten Dienstzeit."
Demnach ist einem am 1.6. eingetretenen DN am 1.7. 50 % eines zwölftels von UZ und WR auszuzahlen. Also bei Brutto 2.400,00 wären das 50% von 2.400/12 x 2.
Korrekt?
Wie ist hier die gängige Praxis?
Beste Grüße
Alexander Pfeiffer