Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
SOZIALVERSICHERUNG: ACHTUNG FRISTENDE – Fristende für neue Ratenvereinbarungen ist der 30. September 2022
#1
SOZIALVERSICHERUNG: ACHTUNG FRISTENDE – Fristende für neue Ratenvereinbarungen ist der 30. September 2022


Quelle: Chefinfo der Wirtschaftskammer OÖ vom 28.09.2022


Wie in der Chefinfo vom 30. August 2022 angekündigt, endet am 30. September 2022 die erste Phase des während der Corona-Pandemie eingeführten Stundungs- und Ratenzahlungsmodells für offene Beitragsrückstände.


Coronabedingte Beitragsrückstände (insbesondere für den Beitragszeitraum 02/2020 bis 05/2021) sind bis Ende September 2022 zu begleichen.
 
ACHTUNG: Sämtliche Betriebe, die über den 30. September 2022 hinaus eine Ratenvereinbarung für offene Beitragsrückstände benötigen, müssen bis spätestens 30. September 2022 einen neuen, formlosen Antrag auf Ratenzahlung bei der ÖGK einbringen.
 
Ein automatischer Übergang von Phase 1 zu Phase 2 ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie daher bei Bedarf in jedem Fall Kontakt mit Ihren ÖGK-Ansprechpartner:innen auf.


Nach dem 30. September 2022 besteht keine Möglichkeit mehr, die gesetzlichen Zahlungserleichterungen der Phase 2 in Anspruch zu nehmen. 


Detailinformationen zur Ratenvereinbarung ab 1. Oktober 2022 finden Sie hier:


https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste