Beiträge: 15
Themen: 8
Registriert seit: Aug 2022
Bewertung:
0
Hallo!
kurze Frage, ist es möglich die Nachbemessung der SVS sobald der Einkommensteuerbescheid erlassen wurde sofort per Antrag zu bezahlen?
Ich habe diese Variante auf der Seite eines Steuerberaters gesehen, jedoch wurde ich sonst nirgends fündig und ist diese Seite aus 2017.
Danke und schönen Abend noch!
Beiträge: 77
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2022
Bewertung:
4
Hallo,
eine Vorauszahlung an die SVS ist immer möglich. Es muss nur die Höhe durch eine Berechnung (für die Finanz) entsprechend nachgewiesen werden (siehe dazu RZ 3478a ESt-RL).
Normalerweise wird die "Nachbemessung" beim JAB berechnet. Bei einem § 4 (3) Ermittler wird sie, wenn erforderlich, bereits vorm 31.12. überschlägig berechnet und überwiesen (und damit schon steuerliche Auswirkung im JAB), bei einem Bilanzierer durch eine Rückstellung berücksichtigt.
Ein Steuerbescheid ist meines Wissens nicht erforderlich. Mit diesem kann durch Übermittlung an die SVS sofort nach Erhalt die Nachbemessung (wenn ein Guthaben zu erwarten ist) beschleunigt werden. Er wird von der Finanz automatisch an die SVS übermittelt.
LG Bague
Beiträge: 15
Themen: 8
Registriert seit: Aug 2022
Bewertung:
0
Danke dir für die rasche Antwort!
Mich interessiert es hier vor allem, ob ich dann, wenn der Einkommensteuerbescheid 2023 erlassen wurde ob ich die Nachbemessung der Beiträge sofort bezahlen und in den Aufwand nehmen kann. Wichtig also nicht nur, ob die Vorauszahlung möglich ist, sondern ob dann auch als Aufwand verbuchbar - ist EAR.
Kollegin meinte, dass die Vorauszahlung der SVS Bsp. für das Jahr 2022 nur als Ausgabe geltend gemacht werden kann wenn es auch heuer bezahlt wird - und sonst nur dann wenn es von der SVS über die Beitragsabrechnung abgerechnet wird als Ausgabe geltend gemacht werden kann.
Ich wünsche einen schönen Abend!
Beiträge: 77
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2022
Bewertung:
4
Beim EA-Rechner ist immer nur die Zahlung entscheidend. Die Finanz akzeptiert aber nur eine Zahlung entsprechend einer Berechnung, es wird kein willkürlicher Betrag als Aufwand akzeptiert.
Wenn die Nachbemessung durch die SVS erfolgt, ist in dem Jahr, in dem sie die 1/4-jährlichen Beträge (zusammen mit der VZ) vorschreibt Aufwand, wenn die Zahlung vorher erfolgt, wird sie (obwohl nur auf dem SVS-Konto gutgeschrieben) von der Finanz als Aufwand akzeptiert.
Vorsicht ist insofern geboten, weil die SVS die Quartals-VS nicht einzieht, solange ein Guthaben besteht. Es kann dann sein, das im FJ, wenn die Nachbemessung noch nicht erfolgt sein sollte, diese Beiträge dann als Aufwand fehlen.
LG
Beiträge: 12
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2020
Bewertung:
0
Bei der SVS anrufen, und die Bemessung auf den "realistischen Wert" hochsetzen lassen.
Früher (vor ca 7 Jahren) ging das nur bis spätestens Beginn 4Q, nun dürfte das fast jederzeit gehen. Kann aber sein, dass das nur zu Coronazeiten ging.
Es kommt dann eine geänderte Vorschreibung und damit kein Guthaben zum 31.12. ..
Ich passe die Vorauszahlung im laufenden Jahr regelmäßig an, ggf Anfang Juli oder/und Anfang Oktober.