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KV Bau Angestellte - Taggelder §17
#1
Wir haben die Situation, dass Angestellten im Bau KV, steuerfreie Taggelder nach § 17 Bau KV bezahlt wurden, obwohl sich die Baustelle vor dem Büro imselben Ort befindet und die Dienstnehmer nicht weit entfernt wohnen. Der Aufnahmeort lt. Dienstvertrag ist aber z.B. ein anderer Ort (gar ein Ort im kleinen Walsertal). Die Arbeiten und der Sitz der Beschäftigerfirma aber stets in Niederösterreich, nur die Konzernmutter befindet sich in Vorarlberg. Meinen Sie diese Argumentation könnte halten bzw. hält, da im KV explizit der Aufnahmeort erwähnt wird? Hmm - es droht eine riesen Nachbemessung.. Danke.
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#2
Ich denke, dass wenn eine riesige Nachzahlung droht, es klug wäre, sich den Fall im Rahmen einer Beratung unter die Lupe nehmen zu lassen. Da wird man in weiterer Folge auch die weiteren für die Beurteilung wichtigen Ortsangaben checken können und eventuell auch den einen oder anderen Eintrag im Arbeitsvertrag und zudem dann auch klären, welches konkrete Taggeld zur Auszahlung gelangt ist.

Hier im Forum auf Basis des vorhandenen kurzen Sachverhaltes etwas zu sagen, wäre sehr am Rande der Seriosität und keinesfalls hilfreich.

Mit Bau habe ich sehr viel zu tun, da kommt es mitunter auf "Kleinigkeiten" an.
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#3
Wie könnten wir sie in der Sache erreichen?
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#4
Ich habe mich vorhin möglicherweise ein wenig missverständlich ausgedrückt, weil ich in einer kurzen Webinar-Pause geantwortet habe.

Aus Erfahrung weiß ich, dass es hier auf mehr Details ankommt, als wir hier datenschutzkonform und ressourcenschonend erörtern können.

Keinesfalls wollte ich mich hier persönlich mit ins Spiel bringen, zumal ich diese (kostenpflichtigen) Hilfeleistungen auf den Kreis meiner Premium-Abonnent:innen (WIKU-Personal aktuell) bzw. meiner ständigen Indoor-Auftraggeber:innen beschränken muss. Die Nachfrage ist anhaltend intensiv, dass ich hier ein wenig "filtern" muss.

Hinzu kommt noch, dass meine Termine bis Jahresende 2022 ausgeschöpft sind und ich im Jänner 2023 eine Betreuungspause einlege, da ich hier ausnahmslos nur ganztägige Schulungen habe. Daher sind die nächsten Terminmöglichkeiten erst wieder ab Februar 2023 gegeben.

Kontaktieren kann man mich unter meiner e-mail-Adresse wilhelm.kurzboeck@wikutraining.at

Nur so viel: der Aufnahmeort muss faktisch auch ein Ort sein, an dem man ursprünglich auch tätig wurde und nicht nur auf dem Papier als "Aufnahmeort" aufscheint. In Ihrem geschilderten Fall scheint mir möglicherweise maximal das Taggeld nach § 17 Z 3 (derzeit € 16,40) möglich zu sein (gehe ich nach den Schilderungen).

Aber schreiben Sie mir dennoch: ich kann Ihnen eventuell jemanden vermitteln, der Ihnen weiterhilft, weil ich Ihnen ein solanges Zuwarten nicht zumuten möchte.
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