25.01.2023, 11:31
Hallo,
laut WKO ist dem Lehrling für die erforderliche Zeit der Lehrabschlussprüfung unter Fortzahlung der Bezüge freizugeben.
Gilt das nur für die 1. Prüfung oder auch für Wiederholungsprüfungen. Leider bekommt man hier von der WKO verschiedene Auskünfte!
Vielen Dank!!
laut WKO ist dem Lehrling für die erforderliche Zeit der Lehrabschlussprüfung unter Fortzahlung der Bezüge freizugeben.
Gilt das nur für die 1. Prüfung oder auch für Wiederholungsprüfungen. Leider bekommt man hier von der WKO verschiedene Auskünfte!
Vielen Dank!!