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köst bei Gründungspriviligierter GmbH
#1
Hallo Kollegen!

Ein Klient hat eine gründüngspriviligierte Gmbh mit einem Stammkapital von € 10.000,-- gegründet. Das gesamte
Stammkapital wurde einbezahlt.

Frage zur Köst ?
Ist jetzt in den ersten 5 Jahren nur die Mindestköst zu bezahlen oder ist die Köst vom tatäschlichen Gewinn zu berechnen?

z.b Gewinn wäre bei € 25.500,-- davon  25% Köst zu bezahlen oder nur die Mindestköst von € 500,-- ?

Im Voraus dankend für Eure Infos.
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#2
Es ist immer der tatsächliche Gewinn die Bemessungsgrundlage für die KÖST, nur die (in jedem Fall fällige) MindestKÖST ist reduziert.

LG Verena
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