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Energiekostenpauschale
#1
Ich habe eine Mitteilung von der WKO erhalten, dass die Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmer demnächst beantragt werden kann.
Vorweg ist ein Selbst-Check möglich um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Allerdings benötigt man für diesen Selbst-Check 
- ÖNACE-Code
- Handy-Signatur oder ID Austria
- Registrierung beim USP

Nun sind leider nicht alle Klienten so fortschrittlich, dass diese Voraussetzungen (Handy-Signatur, USP) gegeben sind.
Gibt es eine Möglichkeit, den Antrag für unsere Klienten mit der Kanzlei-Handy-Signatur zu stellen?
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#2
Das geht lt. FAQ nicht

www.energiekostenpauschale.at/#frequently-asked-questions

Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.
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#3
leider nein

ich hab für alle die sie noch nicht hatten die Handy Signatur beantragt und den Antrag stellen wir gemeinsam im Büro
hab auch ein paar Fälle die Hilfe benötigen Wink
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