13.07.2023, 16:26
Der Verwaltungsgerichtshof erklärt in einem Erkenntnis, das allerdings zu einem wesentlich beteiligten handelsrechtlichen GmbH-Geschäftsführer ergangen ist, warum ein Vorteil steuerrechtlich "unter dem Strich" kein Vorteil sein muss.
Diese Aussagen - betont er - gelten auch für steuerliche Dienstverhältnisse und erklären auch, warum wir bei der Altersteilzeit jahrelang im Ergebnis keinen Vorteil bei LSt-Bemessungsgrundlage hatten.
Fall und Erkenntnis sowie eine Praxisanalyse dazu gibt es im beiliegenden Dokument, für welches Sie das Premium-Passwort benötigen.
Dieser Artikel wird voraussichtlich in der Ausgabe Nr. 12/2023 der WIKU-Personal aktuell erscheinen.
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Diese Aussagen - betont er - gelten auch für steuerliche Dienstverhältnisse und erklären auch, warum wir bei der Altersteilzeit jahrelang im Ergebnis keinen Vorteil bei LSt-Bemessungsgrundlage hatten.
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