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Grüß euch,
ein Dienstnehmer hat ein Jobrad (Leasing durch Dienstgeber) - im Oktober beginnt dieser Dienstnehmer Bildungskarenz und ist nur mehr geringfügig bei diesem Dienstgeber tätig.
läuft da der Abzug bzgl. Jobrad weiter oder kann da auch vom Abzug ausgesetzt werden bis der Dienstnehmer vom Bildungskarenz retour kommt?
danke
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In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene Arten "des Abzugs".
Es gibt die Variante der Vereinbarung, wonach man im Einvernehmen das überkollektivvertragliche Entgelt um einen bestimmten Betrag reduziert oder die Variante der Vereinbarung eines plumpen Nettoabzugs.
Die Frage "läuft der Abzug weiter?" kann ich leider so nicht beantworten.
Aber selbst, wenn die Variante bekannt ist, ist nicht klar, was konkret für diese Situationen vereinbart wurde.
Mir ist der Hinweis deshalb wichtig, weil manchmal der Eindruck entsteht, es gäbe nur EINE einzige Variante eines "Jobbikes" und somit eine österreichweit einheitliche Standardregelung. Genau DAS ist nämlich nicht der Fall.
Daher tu ich mir auch mit einem Rat aus der Ferne etwas schwer, weil man dazu auch tatsächlich die konkret getroffenen Vereinbarungen kennen müsste, um daraus im Interpretationswege eine Lösung zu skizzieren oder aber den Rat geben zu können, eine Zusatzvereinbarung zu treffen.
Mir ist aus der Praxis die Zusatzvereinbarung bekannt, wonach man für entgeltsfreie Zeiträume eine Zahlung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber diesbezüglich vereinbart (meistens in der Höhe jenes Betrages, der nun eben wegfällt).
Also: die Sache musste entweder schon vereinbart worden sein (steht eventuell sogar irgendwo im "Kleingedruckten") oder es ist jetzt Zeit, über eine bestimmte Vorgangsweise zu sprechen und diese dann zu vereinbaren.