03.09.2019, 16:56
Der Präsenzdienst als Familienzeitbonusfalle
OGH 10 ObS 38/19i vom 30. Juli 2019
§ 2 Abs. 1 Z 5 FamZeitbG
So entschied der OGH:
OGH 10 ObS 38/19i vom 30. Juli 2019
§ 2 Abs. 1 Z 5 FamZeitbG
So entschied der OGH:
1. Absolvierte ein Dienstnehmer in den letzten 182 Tagen vor dem möglichen Bezug des Familienzeitbonus den Präsenzdienst (während der 182 Tage vor dem Bezugsbeginn lagen noch knapp 2 Monate an restlichem Präsenzdienst), so stand ihm der Familienzeitbonus NICHT zu.
2. Während des Präsenzdienstes liegen keine Zeiträume der Kranken- und Pensionsversicherung aufgrund von Erwerbstätigkeit vor.
3. Für den Fall der Absolvierung des Zivildienstes während dieses Zeitraumes wäre die Beurteilung dieselbe.
4. Da die Rechtslage diesbezüglich (d. h. zur Frage der Erwerbstätigkeit vor dem Familienzeitbonus) ident ist mit jener zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld, gelten daher auch die Erwägungen aus der Entscheidung OGH 10 ObS 57/12y vom 10. September 2012 (= WPA 18/2012, Artikel Nr. 594/2012). Damals wurde einem Arbeitnehmer das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld deshalb vom Krankenversicherungsträger verweigert, weil er im „maßgeblichen 182-Tage-Zeitraum“ vor der Geburt des Kindes an 16 Kalendertagen eine Milizübung absolviert (Anmerkung: 14 Kalendertage an Unterbrechung werden – auch heute noch – toleriert; die Unterbrechung dauerte somit um 2 Kalendertage zu lange).