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Klient erhält eine COVID-Zahlung vom AMS betreffend eines ganz anderen Unternehmens
#1
Einer unserer Klienten hat eine COVID-Zahlung vom AMS erhalten, die eine andere GmbH betrifft, mit der unser Klient überhaupt nichts zu tun hat.

Scheinbar hat der Antragssteller beim Antrag eine falsche Bankonto-Nummer eingetragen.

Was ist zu machen?
Rücküberweisung an das AMS?
Oder soll unser Klient den Betrag an die andere GmbH einfach überweisen.

Welche Rechtsfolgen kann das haben.
Wie soll sich unser Klient rechtlich absichern?

Für Ihren Rat wären wir sehr dankbar.
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#2
Das ist sehr schwer von außen zu beurteilen.

Zum einen müsste man klären, was Sie konkret unter einer "Covid-Zahlung" verstehen (ev. Kurzarbeitsbeihilfe), zum anderen würde ich die Sache direkt mit dem AMS klären.
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