11.09.2019, 18:07
Dass im Juli 2019 bei der Betrieblichen Vorsorge vermutlich kein beitragsfreier Monat berücksichtigt wurde, wird sicherlich seine Gründe haben (ev. wegen eines Wiedereintrittes innerhalb von 12 Monaten).
Sonst kann ich hier jetzt kein Problem erkennen.
Sonst kann ich hier jetzt kein Problem erkennen.