13.02.2024, 10:34
Ich habe es mir fast gedacht.
Aber hier darf ich Ihnen rückmelden, dass weder bei einer Bildschirmbrille noch bei einem Hörgerät ein abgabenfreies (gemeint: Lohnabgaben) Zuzahlen durch den Arbeitgeber möglich ist.
Es ist möglich, dass der Arbeitgeber diese Geräte auf seine eigene Rechnung kauft (oder der Arbeitnehmer diese Geräte auf Rechnung des Arbeitgebers kauft), sie dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für den Gebrauch am Arbeitsplatz überlässt, was auch bedeutet, dass diese Geräte nur am Arbeitsplatz verwendet werden dürfen und dann auch dort bleiben müssen. Letzteres empfehle ich auch, ausdrücklich so zu vereinbaren.
Nur unter diesen engmaschigen Voraussetzungen (leider) ist es möglich, das von Ihnen gewünschte Resultat zu erzielen.
Mir ist aber sehr bewusst, dass die Praxis bei Bildschirmbrillen durchaus anders aussieht. Das liegt aber dann entweder an individueller Toleranz durch Prüforgane oder daran, dass man die "Transaktionen" nicht gesehen oder genauer beleuchtet hat (Gott-sei-Dank). Mir wollte letztes Jahr ein Optiker auch die Steuerrechtslage (allerdings ungefragt: er weiß nicht, was ich beruflich mache) erklären. Ich habe es über mich ergehen lassen, weil ich keine Diskussionen eröffnen wollte, weiß daher, woher der Wind weht. Im Hintergrund habe ich mich dann bemüht, für ein allfälliges Abgabenänderungsgesetz eine Klarstellung zu erlangen, allerdings mit mäßigem Erfolg. Somit bleibt das Ganze leider im "Grauzonen-Bereich". Aber das Thema poppt immer wieder mal auf. Wer weiß, vielleicht klappt es beim Abgabenänderungsgesetz 2024. Einen neuen Anlauf werde ich jedenfalls versuchen.
Aber hier darf ich Ihnen rückmelden, dass weder bei einer Bildschirmbrille noch bei einem Hörgerät ein abgabenfreies (gemeint: Lohnabgaben) Zuzahlen durch den Arbeitgeber möglich ist.
Es ist möglich, dass der Arbeitgeber diese Geräte auf seine eigene Rechnung kauft (oder der Arbeitnehmer diese Geräte auf Rechnung des Arbeitgebers kauft), sie dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für den Gebrauch am Arbeitsplatz überlässt, was auch bedeutet, dass diese Geräte nur am Arbeitsplatz verwendet werden dürfen und dann auch dort bleiben müssen. Letzteres empfehle ich auch, ausdrücklich so zu vereinbaren.
Nur unter diesen engmaschigen Voraussetzungen (leider) ist es möglich, das von Ihnen gewünschte Resultat zu erzielen.
Mir ist aber sehr bewusst, dass die Praxis bei Bildschirmbrillen durchaus anders aussieht. Das liegt aber dann entweder an individueller Toleranz durch Prüforgane oder daran, dass man die "Transaktionen" nicht gesehen oder genauer beleuchtet hat (Gott-sei-Dank). Mir wollte letztes Jahr ein Optiker auch die Steuerrechtslage (allerdings ungefragt: er weiß nicht, was ich beruflich mache) erklären. Ich habe es über mich ergehen lassen, weil ich keine Diskussionen eröffnen wollte, weiß daher, woher der Wind weht. Im Hintergrund habe ich mich dann bemüht, für ein allfälliges Abgabenänderungsgesetz eine Klarstellung zu erlangen, allerdings mit mäßigem Erfolg. Somit bleibt das Ganze leider im "Grauzonen-Bereich". Aber das Thema poppt immer wieder mal auf. Wer weiß, vielleicht klappt es beim Abgabenänderungsgesetz 2024. Einen neuen Anlauf werde ich jedenfalls versuchen.