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Aus dem BMF-FAQ vom 7.2.2024 zum Sachbezug Zinsersparnis
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Aus dem BMF-FAQ vom 7.2.2024 zum Sachbezug Zinsersparnis

Frage 2:

Der maßgebliche Kreditzinssatz wird von der OeNB mit einer Verzögerung von 1 bis 2 Monaten veröffentlicht. Kann der zuletzt bekannte Monatswert herangezogen werden, sofern der Wert des tatsächlichen Vereinbarungsmonats noch nicht veröffentlicht ist?

Antwort zu Frage 2:
Es kann vorläufig der zuletzt veröffentlichte Zinssatz herangezogen werden, sofern der Zinssatz für den Monat des Abschlusses des Darlehensvertrages noch nicht veröffentlicht ist. Sobald der Zinssatz des Abschlussmonats bekannt ist, ist dieser rückwirkend zu berücksichtigen.
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Aus dem BMF-FAQ vom 7.2.2024 zum Sachbezug Zinsersparnis - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.02.2024, 17:00

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