14.02.2024, 08:39
Hallo Jana,
ich habe mir das Beispiel kurz angesehen und würde zu folgendem Ergebnis kommen (spontan berechnet):
3. Verlust aus der Tätigkeit als Unternehmensberaterin - EUR 15.000,- steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Verlustausgleich
4. Gewinn aus ihrem Handelsunternehmen (nach GFB)EUR 41.000,- steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb
5. Einkünfte aus einer WohnungsvermietungEUR 1.500,-- steuerpflichtige Einkünfte aus V&V
6. Verlust aus dem Verkauf von Aktien - EUR 600,-- (kein Verlustausgleich da keine anderen Einkünfte aus KV)
9. Bezahlung der Nachmittagsbetreuung ihres Sohnes bei einer Tagesmutter- EUR 2.600, - Absetzposten für Kinderbetreuung gibt es nicht mehr. Aufs Ergebnis hätte die Frage nach der Aufteilung des Familienbonus zwischen ihr um dem Expartner einen Einfluss
Einkommen 27.500
Einkommensteuer 3.605
Nach AEAB 3.033,00
Nachzahlung nach VZ 1.033 €
LG Verena
ich habe mir das Beispiel kurz angesehen und würde zu folgendem Ergebnis kommen (spontan berechnet):
3. Verlust aus der Tätigkeit als Unternehmensberaterin - EUR 15.000,- steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Verlustausgleich
4. Gewinn aus ihrem Handelsunternehmen (nach GFB)EUR 41.000,- steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb
5. Einkünfte aus einer WohnungsvermietungEUR 1.500,-- steuerpflichtige Einkünfte aus V&V
6. Verlust aus dem Verkauf von Aktien - EUR 600,-- (kein Verlustausgleich da keine anderen Einkünfte aus KV)
9. Bezahlung der Nachmittagsbetreuung ihres Sohnes bei einer Tagesmutter- EUR 2.600, - Absetzposten für Kinderbetreuung gibt es nicht mehr. Aufs Ergebnis hätte die Frage nach der Aufteilung des Familienbonus zwischen ihr um dem Expartner einen Einfluss
Einkommen 27.500
Einkommensteuer 3.605
Nach AEAB 3.033,00
Nachzahlung nach VZ 1.033 €
LG Verena