16.02.2024, 11:31
Grundsätzlich ja. Es kommt auch darauf an, was alles aus der freien Station tatsächlich beanspruch wird (also es kann sein, dass der gesamte Betrag oder doch nur ein Teil davon zur Anwendung kommt).
Wenn es um eine "Au-Pair-Kraft" geht, so muss die freie Station im Bereich SV/BV nicht angesetzt werden.
Wenn es um eine "Au-Pair-Kraft" geht, so muss die freie Station im Bereich SV/BV nicht angesetzt werden.

