20.02.2024, 19:27
Mitarbeiterprämienregelungen in Kollektivverträgen mit WKO-Beteiligung
In folgenden Kollektivverträgen mit WKO-Beteiligung kam bis Anfang Februar 2024 zu Regelungen zur Mitarbeiterprämie (Teuerungsprämie):
In folgenden Kollektivverträgen mit WKO-Beteiligung kam bis Anfang Februar 2024 zu Regelungen zur Mitarbeiterprämie (Teuerungsprämie):
- KV für Reisebüros
- KV für Schienenbahnen
- KV für die Metalltechnische Industrie
- KV für Angestellte in der Stein- und Keramik-Industrie
- KV für Arbeitnehmer in alternativen Telekom-Unternehmen
- FirmenKV für Mitarbeiter der A1 Telekom Austria (KV Ermächtigung nach Post-StrukturG)
- KV für Angestellte in der Immobilienverwaltung
- FirmenKV für Arbeitnehmer der ProsiebenSat1Puls4 Unternehmensgruppe (über Fachverband Telekom/Rundfunk)