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AKÜ Dienstreisebegriff und ausländischer Dienstnehmer
#1
Guten Tag Herr Kurzböck,
wieder mal ein Frage bitte ob ich das richtig verstehe:

österr. AKÜ Überlasser beschäftigt Ungarn oder Tschechen die er an Beschäftiger überlässt (Beschäftiger ist zufälligerweise im selben Gebäude angesiedelt).

DN reisen weit über 120 KM vom Wohnort an (am Montag Anreise und am Freitag nach Hause zurück).

Dienstreisebegriff B --> Entsendung durch den Überlasser in weit entfernte Beschätigerbetriebe kommt hier zur Anwendung (obwohl der Beschäfitger nicht weit entfernt ist), ist das korrekt?
Grund: weil in dem Absatz steht "weil DN in Betrieb überlassen wird, der mehr als 60 KM vom WOHNORT des DN entfernt ist" (und nicht vom Beschäftiger).

D.h. ich darf dem DN aus Ungarn/Tschechien 26,40 Taggeld und 15,-- Nächtigung zahlen sowie bis 15.000 KM 0,42 danach 0,40 Euro als Wochenendheimfahrten die mit 0,42/KM jede Woche abgabenfrei zu vergüten sind. Es geht mir um den SV-rechtlichen LST-rechtlichen Teil. D.h. nicht nicht das GPLB Prüfer hier was pflichtig stellen (so DN fahren schnell mal 10.000 KM im Jahr oder mehr).

Letzte Frage: wenn er schon am Sonntag anreist ist die Fahrtzeit sein Privatvergnügen und kann nicht mit ÜSTD. abgegolten werden (jedenfalls §68/1 frei), richtig?

Können Sie mir das bestätigen?

VIELEN DANK,
LG
Robert Müller
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AKÜ Dienstreisebegriff und ausländischer Dienstnehmer - von Robert - 21.02.2024, 12:33

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