21.02.2024, 17:11
Abgesehen von den Heimfahrten hätte ich das so unterschrieben.
Da es hier ja keine Entsendung gibt, die dazu führt, dass der Arbeitnehmer so weit weg von zu Hause arbeitet, dass eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht möglich ist, sondern der Arbeitsplatz quasi selbsterwählt sehr weit gelegen ist (Rz 714 LStR 2002, vierter Absatz).
Da es hier ja keine Entsendung gibt, die dazu führt, dass der Arbeitnehmer so weit weg von zu Hause arbeitet, dass eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht möglich ist, sondern der Arbeitsplatz quasi selbsterwählt sehr weit gelegen ist (Rz 714 LStR 2002, vierter Absatz).