22.02.2024, 15:04
Im Lohnbereich ändert sich für Sie gar nichts. Eine UEL-Zeit wird durch den Krankenstand in keinster Weise beeinflusst, sodass das von Ihnen befürchtete Unterbrechen nicht eintritt. Hier ist keine Analogie zum Naturalurlaubskonsum gegeben.
Was sein kann, ist, dass man die Ausstellung einer aktuellen Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeldzwecke von Ihnen erwartet, weil für die Zeit nach der Verlängerung der Pflichtversicherung durch die UEL dann wieder ein Krankengeld von der ÖGK zusteht.
Das könnte der Hintergrund für die Übermittlung dieser Unterlagen sein. Das können Sie aber am besten selbst mit der zuständigen Leistungsabteilung klären.
Was sein kann, ist, dass man die Ausstellung einer aktuellen Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeldzwecke von Ihnen erwartet, weil für die Zeit nach der Verlängerung der Pflichtversicherung durch die UEL dann wieder ein Krankengeld von der ÖGK zusteht.
Das könnte der Hintergrund für die Übermittlung dieser Unterlagen sein. Das können Sie aber am besten selbst mit der zuständigen Leistungsabteilung klären.